Kassenärztliche Vereinigung organisiert mobile Teams Weitere 600 Impfdosen für mobile Teams

Kreis Viersen · Das Impfzentrum des Kreises Viersen ist startklar, wird seinen Betrieb aber realisitischerweise erst Mitte Januar aufnehmen. Bis dahin impfen mobile Teams, koordiniert durch die Kassenärztliche Vereinigung, Bewohner und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen. Am Dienstag wurden Einrichtungen in Anrath, Tönisvorst, Schwalmtal, Nettetal und Willich angefahren.

Alles startklar an der Heesstraße in Dülken, wie in allen 26 Impfzentren des Gebietes Nordrhein. Doch der Betrieb wird erst Mitte Januar losgehen.

Foto: Stefanie Keisers

„Bis jetzt – seit Sonntag – ist alles reibungslos gelaufen.“ Das sagt Heiko Schmitz, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, über die angelaufenen Corona-Impfungen im Kreis Viersen. Am Sonntag waren, wie die WZ berichtete, für zwei Einrichtungen, darunter das Altenheim Irmgardisstift in Süchteln, 214 Impfdosen bestellt worden. Für Dienstag standen fünf Einrichtungen auf dem Plan. „In Anrath, Tönisvorst, Schwalmtal, Nettetal und Willich“, so Schmitz.

Für diese fünf Einrichtungen seien „über 600 Dosen“ bestellt worden. „Ob mit den Dosen vor Ort die Impfungen in den jeweiligen Einrichtungen komplett abgeschlossen sind, können wir in der Pressestelle nicht für 26 Kreise und kreisfreie Städte nachvollziehen“, so Schmitz. „Verimpft werden kann stets, was vorab bestellt worden ist. Wir geben dem NRW-Gesundheitsministerium auf der Basis der Angaben aus den Einrichtungen durch, wie viele Imfpdosen wohin geliefert müssen.“

Im Impfzentrum Dülken geht der Betrieb erst Mitte Januar los

Der Start in den Impfzentren in Nordrhein-Westfalen sei noch nicht endgültig terminiert. Man werde frühzeitig informieren, so Schmitz. „Entscheidend ist die Menge an verfügbarem Impfstoff.“ Die mobilen Ü80, die zunächst vorgesehen sind, sollen darüber vorab informiert werden. „Sie können dann über Tel. 116 117 Termine ausmachen.“

Es ist nach Informationen der WZ davon auszugehen, dass das Impfzentrum des Kreises Viersen, das im ehemaligen Dülkener Krankenhaus betriebsbereit ist, nicht vor Mitte Januar 2021 in Anspruch genommen wird. Diese wahrscheinliche Zeitschiene hat Anja Kühne, Pressesprecherin des Kreises Viersen, auf Nachfrage der WZ bestätigt. Grund für die Wahrung der Geduld ist die bisher ausgelieferte Zahl an Impfdosen für das Kreisgebiet. Vorrangig werden Bewohner der Seniorenheime und Mitarbeiter geimpft. Die Einrichtungen steuern die mobilen Teams der KV an.

Das Dülkener Impfzentrum ist, wie die weiteren 25 Impfzentren in Nordrhein, betriebsbereit, betont auch Heiko Schmitz als Sprecher der KV. Der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kommt die Rolle zu, für das konkrete Impfen das notwendige ärztliche und nicht-ärztliche Personal zur Verfügung zu stellen. Wer sich als Vertragsarzt oder medizinisches Fachpersonal vorstellen kann, stunden- oder tageweise im Rahmen eines Honorarvertrags bei der Corona-Impfung tätig zu werden, kann sich auf der neuen Webseite coronaimpfung.nrw registrieren lassen.

Wie viele Freiwillige aus dem Kreis bzw. aus den Städten Kempen, Willich, Tönisvorst, Viersen und Nettetal sowie aus den Gemeinden sich auf den Aufruf bei der KV gemeldet haben, kann Schmitz ad hoc nicht aufschlüsseln. „Die Registrierung bzw. Meldungen laufen noch.“

Der Kreis Viersen hat am Dienstag bekanntgegeben, dass er als zuständige Behörde nun die bereits angekündigten schärferen Schutzmaßnahmen umsetzen wird und kann. Die in einer Allgemeinverfügung erlassenen Regeln treten am Mittwoch, 30. Dezember, 0 Uhr, in Kraft. „Dies wird möglich, nachdem der Inzidenzwert im Kreis  nach der für diesen Schritt maßgeblichen Meldung des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) in der vergangenen Nacht die 200er-Marke überschritten hat. Er liegt demnach bei 203. Somit erlaubt die Coronaschutzverordnung des Landes den Kreisen und kreisfreien Städten weitergehende Maßnahmen“. so Anja Kühne. Das Land habe zugestimmt.

Ab 30. Dezember gelten folgende Regeln (in Auszügen):

1. Die Anzahl der gleichzeitig in Handels- und Dienstleistungseinrichtungen anwesenden Kunden darf eine Person pro angefangene 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht übersteigen.

2. Im betrieblichen Zusammenhang ist innerhalb geschlossener Räumlichkeiten, in denen mehr als eine Person anwesend ist, mindestens eine Alltagsmaske, vorzugweise eine solche mit höherer Schutzklasse (z.B. FFP-2-Maske), zu tragen, soweit es sich nicht um Personen handelt, die demselben Haushalt angehören. Der Arbeitgeber hat auf die Einhaltung dieser Regelungen hinzuwirken. 

3. Bei gemeinsamen Fahrten in Fahrzeugen ist mindestens eine Alltagsmaske, vorzugweise eine solche mit höherer Schutzklasse (z.B. FFP-2-Maske), zu tragen, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten anwesend sind.

4. In Alten- und Pflegeheimen sowie in der ambulanten Pflege hat jedermann, der Kontakt mit den Bewohnern oder dem pflegenden Personal hat, FFP-2-Masken oder solche mit höherer Schutzklasse zu tragen.

5. In Räumlichkeiten, die der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 des Heilpraktikergesetzes befugt sind, dienen, sind von den dort tätigen Personen im Kontakt mit den Kundinnen und Kunden FFP-2-Masken oder solche mit höherer Schutzklasse zu tragen. Das gilt auch für Apotheken.

Weitere Informationen zu den Impfungen im Kreis Viersen und zu der Möglichkeit, sich als Helfer bei der KV registrieren zu lassen, stehen online: