Rechtsstreit Rauchmelder in Mehrfamilienhaus - Streit erreicht Bundesgerichtshof

Karlsruhe · Ein Streit um das Installieren und Warten von gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern in einem Mehrfamilienhaus beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

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In der Verhandlung am Freitag (10.00 Uhr) geht es um den Beschluss einer Eigentümergemeinschaft in Nordrhein-Westfalen, der die Anschaffung und Wartung für alle Wohnungen gemeinsam vorsieht. Der Kläger wollte davon ausgenommen werden, weil er bereits Rauchmelder in seiner Wohnung installiert hatte.

In den Vorinstanzen kam er mit der Forderung nicht durch. Das Landgericht Düsseldorf sprach der Eigentümergemeinschaft eine Beschlusskompetenz zu dem Thema zu. Gemeinsam angeschaffte Rauchmelder gehörten ins Gemeinschaftseigentum und seien daher auch von der Gemeinschaft instandzuhalten. Eine Regelung aus einer Hand sei auch aus versicherungsrechtlichen Gründen nachvollziehbar. Die finanzielle Mehrbelastung der Kläger sei dagegen gering.

(dpa)