Steuern in Dormagen Rekordeinnahmen bei Hundesteuer
Dormagen · Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind in Dormagen hoch. Das liegt an der Erhöhung der Steuer, aber auch an den insgesamt 4543 Hunden, die gemeldet sind. Die Zahlen im Detail.
Die Haushaltslage der Stadt Dormagen ist äußerst angespannt. Überall muss gespart werden. Doch über eine Einnahme kann sich die Stadt freuen: die Hundesteuer. In diesem Jahr verzeichnet die Stadt hier ein Rekordjahr. Die 4543 in Dormagen lebenden Hunde spülen der Stadt 489 000 Euro in die Kasse. Das sind 33 000 Euro mehr als im vergangenen Jahr (449 000 Euro).
Mit dieser Rekordeinnahme liegt Dormagen im Trend. 104,5 Millionen Euro an Hundesteuern flossen von Januar bis September 2022 in die öffentlichen Kassen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2,7 Millionen Euro beziehungsweise 2,6 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dieser Trend zeichnet sich seit Jahren ab. In Dormagen nahm die Stadt im Jahr 2020 430 000 Euro, im Jahr 2021 441 000 Euro und nun im Jahr 2023 482 000 Euro an Hundesteuer ein. Wie Nils Heinichen, Pressesprecher der Stadt, auf Anfrage mitteilt, sind diese Mehreinnahmen unter anderem auf die Steuererhöhung zurückzuführen.
Die Höhe der Hundesteuer legt jede Kommune in ihrer Hundesteuersatzung selbst fest, je nach Anzahl oder Gefährlichkeit der Tiere. In Dormagen beträgt die Hundesteuer seit dem 1. Mai dieses Jahres 106 Euro für einen Hund. Von 2010 bis 2022 musste man nur 96 Euro bezahen. Wer zwei Hunde hält, muss heute für jeden 123 Euro im Jahr zahlen. Wer drei oder mehr Hunde sein Eigen nennt, muss für jeden Vierbeiner 136 Euro Hundesteuer zahlen. Eine besondere Steuer für „Kampfhunde“ gibt es in Dormagen nicht.
Allerdings gibt es bei den „gefährlichen“ Hunden Besonderheiten, die man beachten muss. Denn: Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde zum Halten des gefährlichen Hundes“ nach § 4 Landeshundegesetz (LHundG NRW) beantragen. Außerdem muss er ein Führungszeugnis vorlegen sowie eine schriftliche Erklärung des Vermieters/Eigentümers über die verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung des Hundes.
Und: Der Halter oder die Halterin muss den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung nachweisen. Ebenso ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Hunde gefährlicher Rassen im Sinne des LHundG NRW sind Hunde, bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird. Dazu gehören Pitbull Terrier (bisher 1 registriert), American Staffordshire Terrier (bisher 8 registriert), Staffordshire Bullterrier (bisher 3 registriert), Bullterrier (bisher 3 registriert) sowie Kreuzungen aus und mit diesen Rassen (bisher 13 registriert). Für diese Hunde sowie für Hunde bestimmter Rassen wie American Bulldog, Matiff, Dogo Argentino oder Rottweiler (insgesamt bisher 41 registriert) gelten ebenfalls besondere Vorschriften. Wer einen großen Hund halten möchte, also einen Vierbeiner mit einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm, muss diesen ebenfalls beim Ordnungsamt anmelden und bestimmte Auflagen beachten.
Während in der Nachbargemeinde Rommerskirchen die Aufnahme eines Hundes aus dem Tierheim Oekoven mit einem Erlass der Hundesteuer für ein Jahr belohnt wird, gibt es dies in Dormagen nicht. Steuerfrei sind dagegen Hunde, die im Tierheim leben oder in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten „arbeiten“. Auch wer in Dormagen einen Blindenhund hält, muss für seinen treuen Begleiter keine Steuer zahlen.
Die Anmeldung zur Hundesteuer muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes erfolgen, bei nachgewiesener Haltung auf Probe oder zum Anlernen spätestens, wenn der Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird. Die Steuerpflicht endet unter anderem mit dem Tod des Hundes, der vom Tierarzt bestätigt werden muss, oder mit der Abgabe des Hundes, die ebenfalls nachzuweisen ist, zum Beispiel durch einen Kaufvertrag.