Verkehrsplanung in Dormagen Hoffnungsvolle Perspektiven für geplanten A 57-Anschluss Delrath
Dormagen. · Bezirksregierung fordert jedoch noch Nachbesserungen vom Kreis.
Über eine Glaskugel für Wahrsager verfügt Arnd Ludwig nicht. Deshalb kann sich der Leiter des Kreistiefbauamtes auch nicht abschließend festlegen, ob bald alle Hindernisse aus dem Weg geräumt sind und der geplante Autobahnanschluss an die A 57 in Delrath wirklich genehmigt wird. Doch nach den eingeholten Gutachten und den jüngsten Gesprächen mit der Bezirksregierung sagt er zumindest: „Ich sehe dem weiteren Verlauf des Verfahrens optimistisch entgegen.“
In der Sitzung des Kreis-Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses stand das Thema in dieser Woche auf der Tagesordnung, und was dort verkündet wurde, stützt Ludwigs Optimismus. Denn Ende Januar beim Treffen von Kreisvertretern mit Verantwortlichen der Bezirksregierung Düsseldorf hat die Anhörungsbehörde zwar noch einige Nachbesserungen und Änderungen zu den Antragsunterlagen gefordert, diese sind aber offenbar nicht so gravierend, dass sie zu längeren Verzögerungen im weiteren Ablauf des Verfahrens führen werden. „Ziel ist es, die überarbeiteten Unterlagen noch vor den Osterferien im April bei der Bezirksregierung einzureichen“, erklärte Ludwig auf Anfrage.
Neben diversen redaktionellen Ergänzungen und Änderungen von Begrifflichkeiten geht es im Kern um Fragen der gesetzlichen Grundlagen, um den wasserrechtlichen Fachbeitrag und um eine Stellungnahme zu einer Planungsvariante in Verbindung mit dem Artenschutz. „Fleißarbeit“ nennt Ludwig die dem Kreis von der Bezirksregierung aufgetragenen Aufgaben.
Den Politikern im Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss des Kreises wurde auch eine Zeitschiene vorgelegt, die das NRW-Wirtschaftsministerium erarbeitet und mit „best case scenario“ (Ablauf im günstigsten Fall) beschrieben hatte. Demnach könnte – nach diversen weiteren Verfahrensschritten – im Januar 2020 ein Erörterungstermin zu dem Projekt stattfinden und danach bis Ende August 2020 das Planfeststellungsverfahren mit dem endgültigen Beschluss der Bezirksregierung enden.
Bürgerinitiative hielt Anschluss
für „nicht genehmigungsfähig“
Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Delrath“ hatte sich vor rund einem halben Jahr noch dahingehend geäußert, dass sie einen Autobahnanschluss in Delrath für nicht genehmigungsfähig halte – vor allem wegen eines zu geringen Abstandes der geplanten Trasse der Anschlussstelle zum Unternehmen GHC, das mit Spezialgasen handelt und folglich ein vergleichsweise hohes Gefahrenpotenzial habe.
Kreisdirektor Dirk Brügge hatte allerdings schon Mitte 2018 auf ein anderes Rechtsgutachten verwiesen, nach dem die Seveso-Richtlinie zu Abständen von Gefahrenbetrieben kein Ausschlusskriterien für bestimmte Projekte sei. Wenn gewichtige Gründe vorlägen, sei die Genehmigung eine Abwägungsfrage. Und die verkehrliche Bedeutung eines Autobahnanschlusses in Delrath wird vom Rhein-Kreis Neuss als hoch angesehen.