Eine Baugenehmigung für das Projekt liege vor, so der Investor, der bestehende Bebauungsplan müsse nicht geändert werden. Nachtragsbauanträge würden im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplanes liegen. Die Eintragung der Grunddienstbarkeit habe von Seiten des Investors nie zur Debatte gestanden.
„Wir stehen in ständigem Dialog mit der Stadt und haben bisher keine Ablehnung unserer Nachtragsbauanträge erhalten“, sagt Oliver Herrmann, Geschäftsführer der Investorengesellschaft.
Dem widerspricht Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann: „Die Stadt hat der Firma Redos mitgeteilt, dass die Nachtragsbauanträge in Teilbereichen sowohl vom Bebauungsplan als auch von der Regelung des städtebaulichen Vertrages abweichen. Ein abschließender Bescheid wurde daher nicht erteilt.“