Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigt Frau stirbt auf Weihnachtsmarkt in Dormagen - Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Dormagen · Letztes Jahr starb eine Seniorin nach einem Sturz auf dem Dormagener Weihnachtsmarkt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen.

Die Seniorin stürzte über Kabel. Die Abdeckung fehlte.

Foto: Klaus Schumilas kds

Vor gut einer Woche hat der Weihnachtsmarkt in Dormagen begonnen. Nichts erinnert rund um das Historische Rathaus mehr an das tragische Geschehen vor einem Jahr. Damals war eine alte Dame über ein Kabel gestürzt und ihren schweren Kopfverletzungen erlegen. Ein Jahr später könnte der Fall nun juristische Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.

Das bestätigte Rechtsanwalt Wiljo Wimmer. Der Zonser vertritt einen der Weihnachtsmarkt-Organisatoren, den die Staatsanwaltschaft ins Visier genommen hat. „Die Staatsanwaltschaft spricht von einer Pflichtverletzung, die letztlich zum Tod der 87-Jährigen geführt hat“, so Wimmer. Die Pflichtverletzung soll aus Sicht der Ermittler aus einer fehlenden „Kabelbrücke“ bestanden haben. „Das Teil war angeblich in der Nacht vor dem Sturz entwendet worden, so dass die Kabel nicht abgedeckt waren“, erklärt Wimmer.

Die Tatsache, dass vorher eine Abdeckung vorhanden gewesen sei, würde aus Sicht der Staatsanwaltschaft belegen, dass eine Sicherung der Kabel für erforderlich gehalten wurde. Entsprechend hätte der Weihnachtsmarkt in Dormagen an jenem Tag ohne Abdeckung der Kabel nicht öffnen dürfen. „Ich halte es für fraglich, ob mein Mandant dafür verantwortlich gemacht werden kann“, meint der Rechtsanwalt. Die Sicht am Unglückstag des 8. Dezember 2018 sei schlecht gewesen, die Dame habe wohl auch nicht auf die Stolperfalle geachtet.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf muss nun entscheiden, ob Anklage gegen die 51-jährige Organisatorin erhoben wird oder nicht. Der Dormagener Weihnachtsmarkt wird seit fünf Jahren von der RTR-Event-Agentur organisiert, die Beschuldigte gilt als „Chef-Organisatorin“, die im Auftrag der Agentur tätig geworden sein soll. Sollte Anklage erhoben werden, könnte ein Verfahren am Amtsgericht Neuss die Folge sein. Alternativ könnte die Staatsanwaltschaft gegen die Beschuldigte auch eine Geldstrafe verhängen. In diesem Fall müsste der Weihnachtsmarkt-Betreiber der Geldstrafe aber zustimmen, um das Verfahren zu beenden. Wann mit einer möglichen Anklageerhebung zu rechnen ist, steht noch nicht fest.