Straßenbau in Grevenbroich Anlieger sauer wegen Sanierungskosten
Grevenbroich. · Bei Bauvorhaben, etwa auf Bahn- und Königstraße, müssen Bürger oft Beiträge zahlen.
Sehr verwundert war Manfred Fossen, als er von der Stadt ein Schreiben erhielt: Rund 9700 Euro muss der 85-Jährige als Anliegerbeitrag für die Neugestaltung der mittleren Bahnstraße, an der er ein Grundstück besitzt, berappen – als Vorauszahlung. Der Umbau soll erst im April starten. „Wo gibt es denn so etwas, dass man für etwas zahlen soll, für das es noch gar keine Leistung gibt“, erklärt Fossen empört. Sein Widerspruch sei abgewiesen worden.
Immer wieder sorgen von der Stadt festgesetzte Anliegerbeiträge für mächtig Ärger bei Bürgern, oft werden vier- oder fünfstellige Beträge fällig. Auf Manfred Fossen kommen insgesamt voraussichtlich 18 500 Euro für das 1100-Quadratmeter große Grundstück zu. „Viele Eigentümer können sich solche Beträge nur schwer leisten. Zahlen müssen auch andere: Auf der Straße „Zur Hammhöhe“ protestierten Anlieger, dass sie für eine Neugestaltung der Straße zahlen sollen, die sie gar nicht wollen.
Manfred Fossen ist weiter aktiv geworden. Der Bund der Steuerzahler NRW hat eine „Volksinitiative“ zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge gestartet. NRW soll dem Beispiel anderer Länder folgen. Fossen hat rund 200 der landesweit 300 000 Unterschriften gesammelt. Auch die SPD im Landtag fordert in einem Gesetzentwurf die Abschaffung. Die Kommunen sollten Ausgleich aus Landesmitteln erhalten. CDU und FDP im Landtag haben eine bürgerfreundliche Gestaltung beantragt, so soll Anspruch auf Ratenzahlung bestehen. Zudem sollen Kommunen selbst entscheiden können, ob sie die Beiträge erheben.
Aussetzung der Beitragserhebung ist laut Stadt nicht möglich
Angesichts der Diskussion hatte die UWG-Fraktion im Rat beantragt, dass die Stadt die Beitragserhebung bis Ende 2019 aussetzt. Doch laut Verwaltung ist dies nicht möglich. „Die Stadt ist nach kommunalem Abgabegesetz gehalten, Straßenbaubeiträge zur erheben, wenn es um Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen, Wegen, Plätzen geht“, erläutert Stadtsprecher Stephan Renner. Das Bauministerium habe kürzlich darauf hingewiesen, dass Kommunen den Vollzug nicht aussetzen dürften. Keine Beiträge werden für Unterhaltung von Straßen erhoben oder bei Kanalbaumaßnahmen. Bei der Höhe der Beiträge hat die Stadt einen Spielraum, den nutzt sie aber bis zur Obergrenze aus. „Bestandteil des Sanierungsplans ist, dass wir den zulässigen Höchstsatz erheben“, erklärt Renner. Das heißt: Anderenorts werden die Bürger weniger zur Kasse gebeten. Recht kompliziert ist die Berechnung: Faktoren sind Fläche des Grundstücks, Art und Umfang der Nutzung. So wird nicht die tatsächliche Geschosszahl bei Gebäuden berücksichtigt, sondern die Zahl der planungsrechtlich möglichen Geschosse.
Auf Anlieger von drei Straßen kommen dieses Jahr Beiträge zu: An den beiden ersten Bauabschnitte der Bahnstraße werden Eigentümer mit 445 000 Euro beteiligt. Vorauszahlungen seien nach der Rechtslage möglich, zudem „ist ein Teil der Bahnstraße bereits fertiggestellt“. Die Endabrechnung wird erst 2020 erfolgen.
In die Tasche greifen müssen auch Anlieger der Königstraße, nach Straßenumbau werden 269 000 Euro fällig. „An der Turmstraße“ und „Zur Hammhöhe“ werden Eigentümer mit voraussichtlich 128 000 Euro zur Kasse gebeten. Die Stadt weist darauf hin, dass Anlieger Ratenzahlungen vereinbaren können. Und wenn das Land die Beiträge abschafft, kurz nachdem die Bürger gezahlt haben? „Dann ist das Geld wohl weg“, befürchtet Manfred Fossen.