Kaarster Gremien Der Kaarster Seniorenbeirat hat ein Nachrücker-Problem

Kaarst · Nachdem zwei Mitglieder aus dem Seniorenbeirat ausgetreten sind und mit Heinrich Leßmann ein weiteres verstorben ist, sind nun nur noch sechs Mitglieder übrig. Das Problem für das Gremium ist die Regelung, wer nachrücken darf.

Sechs Mitglieder sind aktuell im Seniorenbeirat verblieben.

Foto: Stadt Kaarst

Der Seniorenbeirat in Kaarst besteht aus neun Mitgliedern. Fünf vertreten die Stadt Kaarst, zwei den Ortsteil Büttgen, jeweils ein Mitglied Vorst und Holzbüttgen. Bei der Wahl des Seniorenbeirats im September 2020, standen für die neun Plätze nur 13 Kandidaten auf dem Zettel. Es war also klar, dass vier Kandidaten auf die Liste der Nachrücker kommen. Nun sind drei Mitglieder ausgeschieden: Zwei gingen im Frühjahr 2021 freiwillig, Heinrich Leßmann ist verstorben. Eigentlich würde es genügend Kandidaten geben, die nachrücken könnten. Doch so einfach ist das nicht.

Die Nachbesetzung von vakanten Stellen ist in der „Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Kaarst“ in Paragraph 11 geregelt: „Für den Fall, dass ein gewähltes Mitglied des Seniorenbeirates die Annahme der Wahl verweigert, stirbt oder sonst ausscheidet, tritt an dessen Stelle der/die nicht gewählte Kandidat(in), welche(r) die nächst höchste Stimmenzahl der abgegebenen Stimmen im entsprechenden Wahlbezirk auf sich vereinigen konnte. Dies gilt nicht, wenn durch Los entschieden wurde. Ist die Kandidatenliste im Wahlbezirk ausgeschöpft, so bleibt der betreffende Sitz unbesetzt. Die Anzahl der Mitglieder im Sinne der Hauptsatzung verringert sich dementsprechend.“

Im Fall der Nachbesetzung der Position von Heinrich Leßmann wurde dem entsprochen und Jürgen Schmitz als Person mit der zweithöchsten Stimmanzahl im Wahlbezirk nominiert. Dieser nahm die Wahl allerdings nicht an, wie die Stadt mitteilt. „Da es keine weiteren Kandidaten im Wahlbezirk Kaarst Nord-Ost gibt, bleibt der Sitz im Seniorenbeirat unbesetzt“, heißt es.

Änderung der Wahlordnung würde bei nächster Wahl gelten

Eine Änderung der Wahlordnung sei grundsätzlich möglich, dafür könne der Seniorenbeirat dem Stadtrat jederzeit einen entsprechenden Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. Um eine Umbesetzung während der laufenden Wahlperiode vorzunehmen, müsse die Wahlsatzung geändert werden. Die Änderung würde bei der nächsten Wahl des Seniorenbeirates gelten. „Eine Erweiterung der bestehenden Anzahl der Mitglieder des Seniorenbeirates ist somit aktuell leider nicht möglich“, erklärt die Verwaltung.

 „Wir wollen den Seniorenbeirat auf solide Beine stellen“, sagt der Vorsitzende Jürgen Garbang. Dabei ist er nicht die einzige Vereinigung, die mit dem Wort „Senioren“ beginnt. In Kaarst gibt es noch die Senioren-Union, eine Vereinigung der CDU, sowie die Senioren-Initiative. Deshalb will Garbang mehr für den Seniorenbeirat werben und durch „gute Arbeit“ überzeugen. Die ersten Schritte sind gemacht: In den kommenden Wochen werden in Büttgen drei Mitfahrbänke aufgestellt, auf Initiative des Gremiums wurde im Albert-Einstein-Forum auf dem Weg zu den Toiletten ein Geländer installiert. Außerdem hat der Seniorenbeirat zuletzt Ideen zur Verbesserung des ÖPNV in Kaarst vorgestellt, die in das städtische Mobilitätskonzept einfließen sollen. „Wir müssen mit Leistung überzeugen und von den drei Senioren-Einrichtungen die Goldmedaille holen“, sagt Garbang.