Das fiel einem Angestellten auf, der die Polizei rief.
Als die Beamten den Mann vernahmen, verstrickte er sich in Widersprüche und sagte nicht, woher er die Karte hatte. Zu allem Überfluss stellte die Polizei fest, dass er mit einem Audi zu dem Möbelhaus gefahren war, obwohl er gar keinen Führerschein hat.
Deshalb muss sich der 28-Jährige nicht nur wegen des Verdachts des Kreditkartenbetrugs, sondern auch wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten.