Moormann nimmt Rat in die Pflicht
Am 2. Oktober steht die Zukunft von Lars Christoph als Ratsherr auf der Tagesordnung.
Kaarst. In einem Schreiben an alle Ratsmitglieder hat Bürgermeister Franz-Josef Moormann mitgeteilt, dass er die endgültige Entscheidung über das Ausscheiden des CDU-Politikers Lars Christoph aus dem Rat eben diesem überlässt. In der nächsten Ratssitzung am 2. Oktober soll dieser Punkt noch vor der Etat-Debatte auf der Tagesordnung stehen, sagt Moormann und begründet das auch mit dem Bestreben, das Thema in einer öffentlichen Diskussion zu behandeln. „Ich hoffe darauf, dass ein solche dann auch wirklich in Gang kommt“, sagt er.
Vom Wahlprüfungsausschuss war untersucht worden, ob der CDU-Ratsherr Christoph, zugleich auch Fraktions- und Parteivorsitzender, trotz Arbeitstelle (in einer Kanzlei) und Wohnung in Köln schwerpunktmäßig und dem Kommunalwahlgesetz gemäß in Kaarst lebt, um dort als gewählter Ratsherr fungieren zu können. Der Ausschuss kam zu einem für Christoph positiven Ergebnis, eine knappe Mehrheit im Rat zweifelte dieses und damit auch die Wählbarkeit von Lars Christoph an. Der Bürgermeister könnte diesen Ratsbeschluss auch beanstanden, aber „das werde ich nicht“, sagt er. Und betont ausdrücklich: „Im Moment nicht.“
Die Nichtanerkennung der Wählbarkeit ist für Moormann dennoch die Grundlage für seine Entscheidung, dem ersten Ratsbeschluss einen zweiten folgen zu lassen. Moormann bezieht sich dabei auf das Kommunalwahlgesetz, das besagt: „Wird die Wahl wegen mangelnder Wählbarkeit eines Vertreters für ungültig erachtet, so ist das Ausscheiden dieses Vertreters anzuordnen.“ Diese Anordnung kann aber laut Gesetz dann nur von der „Vertretung“, in diesem Fall also vom Rat der Stadt, ausgesprochen werden.
An diesem Punkt sieht der Bürgermeister nun den Stadrat, weist aber auch darauf hin, dass er die Sache zwar auf die Tagesordnung setzen kann und wird, aber für eine Beschlussfassung des Gremiums ein entsprechender Antrag vorliegen muss.
Moormann geht es vor allem darum, den Fall Christoph nicht über eine alleinige Entscheidung von ihm, sondern auf demokratischer Basis mit allen Ratsmitgliedern zu lösen. Mit der Rückgabe der Entscheidung an den Rat erlischt auch nicht Moormanns Recht der Beanstandung. Allerdings sieht der Bürgermeister nach wie vor mit dem Ergebnis des Wahlprüfungsausschusses kein geltendes Recht verletzt — eine Begründung für eine wirksame Beanstandung —, denn seiner Meinung nach hat der Ausschuss keine Fehler gemacht, sondern den Vorwurf gegen Lars Christoph ausreichend untersucht.
Im Laufe der nächsten Woche wird Moormann die Einladungen für die Ratssitzung verschicken. Der Entscheidung in Sachen Lars Christoph räumt er hohe Priorität ein: Der Tagesordnungspunkt steht an erster Stelle.