Neue Ausnahmen bei der Hundesteuer

Die Stadt will die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte oder Dienstkräfte mit einer Prüfungsbescheinigung ausweiten.

Foto: Lothar Berns

Kaarst. Hundehalter in Kaarst können künftig auf finanzielle Entlastung hoffen. Die Stadt will die seit 1. Januar 2011 geltende Hundesteuersatzung überarbeiten und an die Entwicklung der Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung anpassen. Davon könnte ein Teil der Hundebesitzer profitieren — nämlich dann, wenn bei ihnen aus gesellschaftspolitischen und sozialen Gesichtspunkten ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Befreiung von der Hundesteuer besteht.

Konkret heißt das Folgendes: Hunde, die ausschließlich dem Schutz hilfloser Personen dienen, sind in Kaarst „kostenlos“. Diese Regelung gibt es seit Einführung der Satzung. Ausdrücklich von der Steuer befreit werden sollen nunmehr aber auch Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „GL“ (gehörlos) besitzen. Bislang waren lediglich Personen mit den Zeichen „B“ (Notwendigkeit ständiger Begleitung), „BL“ (Blindheit), „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) und „H“ (Hilflosigkeit) erfasst.

2590 Hunde sind aktuell in Kaarst gemeldet. Der Steuersatz pro Jahr ist nach der Zahl der gehaltenen Tiere gestaffelt. Je mehr Hunde pro Haushalt, desto teurer wird’s. Für 26 gilt derzeit die Steuerbefreiung nach der alten Satzung. Neu ist, dass künftig auch Dienstkräfte der Polizei, der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, des Zolls, der Feuerwehr oder der Ordnungsbehörden eine Zahlungsentbindung beantragen können sollen.

Vorausgesetzt, dass der Dienstherr den größten Teil der Unterhaltskosten für den Hund aus der eigenen Tasche bezahlt. Dasselbe gilt für Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeitersamariterbundes, des Malteser-Hilfswerks, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerks und ähnlicher Vereinigungen. Die Hundehalter müssen eine entsprechende Prüfungsbescheinigung für Rettungs-, Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde vorlegen. Für „gefährliche Hunde“, zum Beispiel Pitbull Terrier oder Rottweiler, gilt diese Regelung nicht.

Die Kaarster FDP hat beantragt, die Steuerbefreiung auch auf Jäger mit geprüften Jagdhunden auszuweiten. Denn: Wenn schon, sagt Fraktionschef Günter Kopp, müsse ein solcher Vorteil allen Hundebesitzern gewährt werden, die gesetzlich zur Hundehaltung verpflichtet sind.

Die Verwaltung sieht das differenzierter. An dieser Stelle gelte es, ein überwiegendes öffentliches Interesse gegenüber dem rein privaten Interesse an der Hundehaltung abzuwiegen, sagt Kämmerer Stefan Meuser. Die Reduzierung von Wildschäden durch die Jagd falle aus Sicht der Stadt nicht unter den ersten Fall.

Klar ist: Eine Steuerermäßigung um die Hälfte soll es weiterhin für Hunde geben, die abseits gelegene Häuser und landwirtschaftliche Anwesen bewachen. Darunter fallen künftig Wohngebäude, die mehr als 200 Meter Luftlinie vom nächsten bewohnten Haus entfernt liegen sowie Höfe in mehr als 400 Meter Entfernung vom nächsten (bebauten) Ortsteil. Die Liberalen haben angeregt, die Entfernung nach Straßenführung zu berechnen. Die Stadt sagt: Das führt zu einer „gesteigerten Rechtsunsicherheit“. Am 6. November entscheidet der Rat.