Engagierte Laien sitzen mit am Richtertisch
Die Stadt sucht Freiwillige für den Schöffendienst. Rat entscheidet über Besetzung.
Meerbusch. Die Stadt Meerbusch stellt zurzeit Vorschlagslisten für 66 Schöffen sowie 26 Jugendschöffen auf. Gesucht werden Männer und Frauen für die Wahlperiode vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018.
Aus den Vorschlägen werden dann die Haupt- und Hilfsschöffen für das Schöffengericht Neuss, für die Strafkammern des Landgerichts sowie für das gemeinsame Schöffengericht beim Amtsgericht Düsseldorf ausgewählt. Der Meerbuscher Stadtrat entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffen in Strafsachen.
Laut Gesetz müssen die Personen „bereit und geeignet“ sein, das Ehrenamt eines Richters in Strafsachen zu übernehmen. „Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils“, „geistige Beweglichkeit“, aber auch „körperliche Eignung“ sind Voraussetzungen.
In der Regel wird jeder ausgeloste Schöffe zu zwölf Sitzungstagen pro Geschäftsjahr herangezogen. Die Schöffen der Jugendgerichte werden auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses ebenfalls für vier Jahre gewählt. Auch hier macht das Gesetz Eignungsvorgaben für die Bewerber.
Sie sollen „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren“ sein, heißt es. Diese Befähigung können die Kandidaten durchaus auch bei der Erziehung eigener Kinder oder bei ehrenamtlicher Arbeit in der Jugendfürsorge, in der freien Wohlfahrtspflege oder bei Jugendverbänden erworben haben. Ein kurzer Hinweis darauf in der Bewerbung genügt.
Melden können sich grundsätzlich alle interessierten Männer und Frauen aus Meerbusch, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2014 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Nicht berufen werden Bewerber, die bereits in den beiden Wahlperioden vor 2014 hintereinander als Schöffen tätig waren oder sind.