Historiker arbeiten an Publikation über Hugo Recken
Historiker arbeiten an Publikation. Klouten schaltet die Justiz ein.
Meerbusch. Um die Person von Hugo Recken, zur Zeit des Nationalsozialismus Bürgermeister von Osterath, ist im vergangenen Jahr eine kontroverse Diskussion entbrannt. Nazi oder nicht, lautete die Frage zugespitzt. Je nach Antwort müsste die Hugo-Recken-Straße umbenannt werden, so die Forderung, die die UWG als erste erhob. Noch ist die Frage nicht entschieden, dafür schwelt eine Auseinandersetzung zwischen den Historikern.
Lothar Klouten hat im Rahmen seiner Recherchen eine klare Bewertung vorgenommen. Recken war in seinem Amt verantwortlich für Repression, die Verlegung des jüdischen Friedhofs und Deportationen.
Stadtarchivar Michael Regenbrecht sowie die Historiker Robert Rameil und Paul Hoffmann kamen mit einem anderen Ergebnis aus den Archiven. Recken sei Mitglied in der NSDAP, aber kein überzeugter Nazi gewesen, wohl eine „tragische Figur“, ein „getäuschter Mann“. Er habe seine berufliche Zukunft im Blick gehabt. Ein abschließendes Urteil trugen die Historiker im Dezember im Hauptausschuss nicht vor.
Das Trio ist nach wie vor mit der Recherche beschäftigt. „Wir wollen unsere Ergebnisse zusammenfassen und veröffentlichen“, kündigt Robert Rameil an. Wie und wo die Publikation erfolge, sei aber noch unklar. Nach der Dezembersitzung habe ihn noch niemand aus der Politik angesprochen, sagt er.
Lothar Klouten wirft den drei Historikern mehrfach einen unreflektierten Umgang mit Akten und Aussagen aus der Zeit, unwissenschaftliches Arbeiten und grobe Geschichtsfälschungen vor. Aussagen, die auch strafrechtliche Relevanz haben können. Die Justiz soll nun helfen, Kloutens Beschuldigungen zu klären. Der Krefelder hat sich selbst bei der Staatsanwaltschaft in Krefeld angezeigt. „Sollten die Tatsachenbehauptungen zu den genannten Herren von mir unzutreffend sein, erfüllt dies die Tatbestände der falschen Verdächtigung, üblen Nachrede, Verleumdung.“
Oberstaatsanwalt Klaus Schreiber bestätigte am Donnerstag lediglich den Eingang der Anzeige. Jetzt werde geprüft, ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffne.