Flüchtlinge: Stadt muss mehr Kinder aufnehmen
Das Jugendamt geht von einer Zuweisung von 25 Kindern aus.
Es ist eine neue Herausforderung: Zu den Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, gehören auch Flüchtlingswaisen; das heißt, sie gelangen ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte zu uns. Im Amtsdeutsch heißen sie „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“. Der Bund hat nun ein Gesetz erlassen, das seit Anfang der Woche gilt und regelt, wie viele solcher Kinder und Jugendlichen die Kommunen aufnehmen müssen.
Peter Annacker, Leiter des Jugendamtes
„Wir haben aktuell 16 unbegleitete Flüchtlingskinder in Meerbusch“, berichtet Peter Annacker. Der Fachbereichsleiter „Soziales“ geht von einer Zuweisung von rund 25 weiteren aus. „Bislang mussten die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge von den Kommunen in Obhut genommen werden, in denen sie als erstes angekommen sind“, erklärt er. Großstädte wie München, Aachen oder Köln waren überproportional betroffen. Durch die Gesetzesänderung will der Bund die Lasten gleichmäßiger verteilen. Das stellt die Stadt Meerbusch vor die Herausforderung, die minderjährigen Flüchtlinge angemessen zu betreuen. Sie haben Anspruch auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
„Das Betreuungsverfahren soll in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19. November gesprochen werden“, kündigte Frank Maatz, Erster Beigeordneter, gestern auf Anfrage an. Auch die Unterbringung muss geregelt werden. Damit soll sich der Hauptausschuss in der kommenden Woche am 12. November auseinandersetzen. Annacker berichtet, häufig kämen die unbegleiteten Flüchtlingskinder zusammen mit volljährigen Geschwistern an. Insofern spricht viel dafür, die Minderjährigen in der Nähe ihrer volljährigen Geschwister unterzubringen. vo/mrö