Kinderbetreuung wird ab dem 1. August teurer

Die Beiträge für Kitas, Tagespflege und Offenen Ganztag steigen um fünf Prozent.

Da es seit 2008 keine Erhöhung der Elternbeiträge für Kitas, Tagespflege und den Offenen Ganztag mehr gegeben hat, sprach sich die Politik nun einstimmig für eine fünfprozentige Steigerung aus. Diese wird ab dem 1. August in Kraft treten. „Die Erhöhung ist moderat“, sagt Peter Annacker, Fachbereichsleiter Soziale Hilfen und Jugend. „Zumal Eltern mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu 30 000 Euro beitragsbefreit sind. Das ist im Vergleich zu anderen Kommunen eine recht hohe Grenze.“

In einem Großteil der Städte würden Eltern bereits ab einer Einkommensgrenze von 20 000 Euro zur Kasse gebeten. Auch werden Geschwisterkinder weiterhin kostenlos betreut — solange beide Kinder in Meerbuscher Institutionen untergebracht sind. Dies sei in der Tagesbetreuung und -pflege laut Annacker zwar die Regel, „im Offenen Ganztag jedoch sehr ungewöhnlich“. Das Kind mit dem niedrigeren Beitrag wird befreit.

Ab August zahlen etwa Eltern von Ü3-Kindern mit einem Jahreseinkommen zwischen 37 000 und 49 000 Euro folgende Monatsbeiträge: 67 Euro (25 Stunden), 84 (35 Stunden) oder 129 (45 Stunden). Derzeit sind es 64, 80 oder 123 Euro. Wer in der höchsten Einkommensklasse von mehr als 97 000 Euro eingestuft ist, zahlt neun, elf oder 16 Euro pro Monat mehr. Dies betrifft ein Drittel der Meerbuscher Eltern.

Insgesamt besuchen derzeit 365 Kinder unter drei Jahren und 1457 Kinder über drei Jahren eine Kita. Während die Zahlen für die Gruppe der Ü3-Jährigen in den vergangenen sechs Jahren konstant geblieben ist, verdoppelte sich die Zahl der U3-Jährigen von 167 (2009/10) auf 365 (2014/15). Zudem gibt es derzeit rund 356 Plätze bei Tagesmüttern.

Durch die Erhöhung von fünf Prozent rechnet die Verwaltung mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 120 000 Euro in der Tagesbetreuung sowie 24 000 in der Tagespflege — für 2015 anteilig ab August.

Eine weitere wichtige Änderung gilt für Eltern bei der Feststellung der Einkommensgrenze: Sie können wählen, ob die Summe der vergangenen zwölf Monate angesetzt werden soll oder das Zwölffache eines Monats. „Dadurch wollen wir hohe Nach- oder Rückzahlungen ersparen“, sagt Annacker. „Wer im vergangenen Jahr mehr oder weniger verdient hat als im laufenden, kann so ein realistisches Einkommen angeben.“