Nachtflüge: Ausnahmen zu vielfältig
Bürger gegen Fluglärm (BgF) fordern neues Reglement.
Meerbusch. Der Ruf der Bürger gegen Fluglärm (BgF) nach neuen Nachtflugbeschränkungen wird nach den Schneetagen am Ende vergangener Woche wieder laut: Keine Starts nach 22 Uhr, keine Landungen nach 23 Uhr, keine Überführungsflüge zwischen 5 und 6 Uhr und keine Homebase-Carrier-Regelung, „nach der drei von vier Maschinen auch ohne Sondergenehmigung legal bis 24 Uhr landen dürfen“, wie der BgF-Vorsitzende Christoph Lange kritisiert.
Verärgert sind die Fluglärmgegner über 21 Starts nach 22 Uhr (der letzte um 0.11 Uhr) und sechs Landungen nach Mitternacht (die letzte um 0.43 Uhr) in der Nacht zu Samstag. „Alle 27 Flugbewegungen erhielten von der Bezirksregierung die übliche Ausnahmegenehmigung“, sagt Lange.
Die Kriterien dafür seien viel zu weit gefasst. „Die vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW erlassenen Nachtflugbeschränkungen (enthalten) in Wirklichkeit großzügige Regelungen, um problemlos und nahezu jederzeit noch Starts und Landungen in der eigentlich geschützten Nacht zu ermöglichen. Damit heißen sie zwar „Nachtflugbeschränkungen“, bewirken aber faktisch das Gegenteil“, beschweren sich die Bürger gegen Fluglärm. Red