Radwege in Büderich Neues Straßenfahr-Gebot für Radfahrer irritiert Büdericher
Der gemeinsame Fuß- und Radweg am Hohegrabenweg ist seit einiger Zeit nur noch für Fußgänger freigegeben. Die Stadt erklärt, warum.
Verwundert hat ein Bürger die neuen Schilder am Hohegrabenweg registriert: „Bislang war das ein kombinierter Geh- und Radweg“, sagt er: „Das klappte auch sehr gut. Aber seit einiger Zeit stehen da neue Schilder, die den Weg als Fußgängerweg ausweisen.“ Die Schilder mit dem geteilten Symbol wurden entfernt, der Weg ist aber noch in zwei Farben markiert. Der Anwohner fragt: „Müssen die Kinder und Jugendlichen, die über den Hohegrabenweg zur Schule fahren, künftig auf die Straße ausweichen? Das ist doch viel zu gefährlich.“
Eine Nachfrage bei der Stadt ergibt, dass das Ganze nicht etwa ein Versehen ist, wie der Büdericher gehofft hatte. Ein Sprecher erklärt: „Die Stadt Meerbusch ist verpflichtet, Radwege hinsichtlich der Aufrechterhaltung ihrer Benutzungspflicht zu überprüfen.“ Hintergrund sei eine im Jahr 2009 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift. Diese sehe vor, dass Radfahrer nur mit den entsprechenden Schildern „gezwungen“ werden dürfen, einen Radweg zu benutzen, wenn dieser oder der angrenzende Gehweg ausreichend breit ist und es „aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Verkehrsablaufs zwingend erforderlich ist“, diesen zu nutzen. Solche Gründe könnten etwa starker Autoverkehr oder ein hoher Lkw-Anteil sein.
Radfahren auf der Straße kann sicherer als auf dem Radweg sein
Ansonsten sei es oft sogar sinnvoller, wenn Radfahrer auf der Fahrbahn führen: Unfallforscher hätten festgestellt, dass das Radfahren innerorts auf vielen Straßen sicherer sei als auf dem Radweg. Radfahrer würden sich auf der Fahrbahn im Blickfeld der Autofahrer bewegen und beim Abbiegen rechtzeitig wahrgenommen. Auf dem Hohegrabenweg, erklärt der Sprecher weiter, habe die Prüfung ergeben, dass der Radweg zwischen der Straße Im Bachgrund und Niederdonker Straße aufgehoben werden muss. Deshalb wurde der frühere Geh- und Radweg neu ausgeschildert, Radfahrer müssen die Fahrbahn nutzen. Der Grund: Der Hohegrabenweg sei in diesem Teil als Tempo 30-Zone ausgeschildert, „und in Tempo 30-Zonen sind baulich abgesetzte Radwege und benutzungspflichtige Radwege gemäß der StVO nicht vorgesehen“.
Änderungen gibt es auch auf der Kanzlei in Büderich. Dort wurde der frühere Geh- und Radweg neu ausgeschildert. „Die Benutzungspflicht des Zweirichtungsradweges konnte nicht aufrechterhalten werden“, erklärt der Sprecher: „Demzufolge müssen die Radfahrer die Fahrbahn nutzen. Leider geben die Gegebenheiten keine andere rechtskonforme Lösung her.“ ena