Anwohner in Sorge Muss alte Blutbuche für neue Häuser fallen?
Anwohnerin befürchtet die Fällung eines meterhohen Baumes in Langst-Kierst.
Noch steht sie da in voller Pracht, die große Blutbuche auf einem Grundstück an der Straße Am Dyck in Langst-Kierst. Doch wie lange noch? Anwohnerin Beate Nelles befürchtet das Schlimmste, nämlich, dass er für den Bau von drei Häusern gefällt wird.
Das Grundstück, das ursprünglich in Familienbesitz war, aber von Erben verkauft wurde, gehört einem Bauträger aus Büderich, der es an neue Eigentümer vermarkten will. Er hat Familie Nelles angekündigt, dass der Baum weichen müsse. „Ich verstehe die Welt nicht mehr“, sagt Nelles.
Schon länger schwelt der Streit um den mehrere Meter hohen Baum, der ein echter Blickfang in der Silhouette von Kierst ist. „Die Nachbarn beklagen, dass er Schatten wirft, dem Boden Wasser entzieht und Dreck macht“, berichtet Nelles. Dabei sei der eine Nachbar erst vor drei Jahren eingezogen, kenne also die Situation, und der andere Nachbar habe in der Vergangenheit keinen Einspruch eingelegt, als sich der Baum noch im Wachsen befunden habe. Sie selbst findet die Blutbuche wunderschön. Gerade in Zeiten des Klimawandels seien große Bäume als CO2-Speicher besonders schützenswert. An anderer Stelle würden Bäume angepflanzt, um das Klima zu verbessern. Da würde die Fällung solch eines großen Baumes mit viel Blattwerk diese Bestrebungen konterkarieren.
Sie befürchtet auch, dass der Baum in Kürze, also noch im Sommer, gefällt werde, obwohl sich immer Vogelnester dort befunden hätten. „Für den Eigentümer ist die Fällung des Baumes und der Abriss des alten Hauses ein Abwasch“, sagt Nelles. Dabei stehe der Baum weder beim Abriss noch beim Neubau im Wege, sondern in einer Ecke des Grundstücks. Dass der Baum Dreck mache, also im Herbst Blätter abwerfe, sei ein natürlicher Vorgang. Und dass er Schatten spende, sei doch in der heißen Jahreszeit nur von Vorteil.
Klimaschutz gebe es nun mal nicht zum Nulltarif. „Wenn persönliche Belange ins Spiel kommen, zählt dies alles nichts mehr“, ärgert sich Nelles. Auf Schützenhilfe von der Stadt kann sie kaum hoffen. Denn die neu beschlossene Baumschutzsatzung, nach der der Stadt eine solche Fällung sechs Wochen vorher anzuzeigen wäre, tritt erst 2020 in Kraft. „Der Fall ist hier weder bekannt noch wissen wir, ob der Baum demnächst gefällt wird“, teilt Bernd Schautz aus dem Fachbereich Grünflächen mit.
„Das ist nicht zu glauben. Solch ein Prachtexemplar von Baum kann doch nicht einfach umgehauen werden“, ärgert sich Beate Nelles. „Ich finde, jeder sollte nicht nur über Maßnahmen bezüglich des Klimaschutzes reden, sondern auch Klimaschutz leben und vor allen Dingen kein vorhandenes Potential zur Verbesserung des Klimas zerstören.“ Sie glaubt zudem, dass der Eigentümer den Baum auch deshalb jetzt fällen wolle, damit die neue Baumschutzsatzung nicht greifen könne.