20-Jähriger bestreitet Vorwurf der Kindesmisshandlung

Mann soll elf Monate altes Baby schwer verletzt haben.

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Neuss. Mit einem Teilgeständnis hat am Donnerstag am Neusser Amtsgericht der Prozess gegen einen 20-jährigen Mann begonnen. Der vielfach vorbestrafte Arbeitslose räumte ein, seine Freundin mehrfach verprügelt und zum Teil krankenhausreif geschlagen zu haben. Gegenüber der gemeinsamen Tochter will er jedoch nicht handgreiflich geworden sein. Das Baby war im März mit lebensbedrohlichen Verletzungen ins Neusser Lukaskrankenhaus gebracht worden.

„Woher hat das kleine Mädchen diese Verletzungen?“, fragten am Donnerstag Richter Heiner Cöllen und Staatsanwältin Britta Zur unisono. Eine Antwort darauf konnte der Angeklagte nicht liefern. „Ich kann mir die Verletzungen auch nicht erklären“, meinte der mehrfach vorbestrafte Gewalttäter.

Ärzte hatten an dem elf Monate alten Kind eine Vielzahl an Hämatomen, Schnitte, einen Schädelbruch und einen Bruch des Schienbeins diagnostiziert. Glaubt man der Mutter, kommt dafür nur ihr Ex-Freund in Frage. „Er hat mich einmal von der Arbeit abgeholt, da war meine Tochter ganz seltsam ruhig“, so die Kronzeugin, die erneut schwanger ist und ein weiteres Kind von ihrem Ex-Freund erwartet.

Er habe ihr berichtet, das Kind sei von der Arbeitsplatte in der Küche zu Boden gefallen und mit dem Kopf aufgeschlagen. Nach der ersten Untersuchung im Lukaskrankenhaus sei er geflüchtet. Tags darauf sei das kleine Baby dann von der Couch gestürzt und auf dem Wohnzimmertisch sowie dem Fußboden aufgeschlagen. Danach sei man erneut ins Krankenhaus gefahren, die Klinik hätte dann das Jugendamt und die Kriminalpolizei informiert.

Während die Mutter den Sturz von der Couch als Unglücksfall darstellt, geht sie davon aus, dass ihr „Ex-Freund dem Baby die übrigen Verletzungen beigebracht hat. „Unsere Tochter hatte immer wieder blaue Flecken, wenn ich nach Hause kam. Früher hätte ich für ihn die Hand ins Feuer gelegt.“

Um ihn zu entlasten, habe sie deshalb vor Monaten auch eine Falschaussage bei der Polizei gemacht. Besonders schwierig für das Gericht: Keinen einzigen Fall von Misshandlung hat die Mutter selbst beobachtet. Sie geht aber davon aus, dass der Angeklagte der Täter ist. mape