Der 29-Jährige hatte bei der Polizei ein Teilgeständnis abgelegt. Gestern beantragte die Verteidigung, dieses Geständnis in der Verhandlung nicht zu verwenden.
Denn von der Kripo sei B. zunächst nur als Zeuge geladen worden. Erst im Laufe der Vernehmung habe sich herausgestellt, dass er als Verdächtiger gilt, weil er das Opfer als Letzter gesehen haben soll. Angeblich erklärten die Beamten dem 29-Jährigen, dass er ohne Rechtsanwalt ein schnelles Geständnis ablegen solle, weil sich das strafmildernd auswirke. Das hätten die Beamten niemals tun dürfen — so der Rechtsanwalt: „Das war eine Täuschung.“
Außerdem erklärte die Verteidigung, dass es sich bei dem tödlichen Streit auch um eine Körperverletzung mit Todesfolge gehandelt haben könne. si