Badeverbot regelmäßig ignoriert

Am „Blankenwasser“ vergnügen sich Schwimmer — trotz der Gefahren.

Foto: Christian Kandzorra

Uedesheim. Diesen Sommer häufen sich die Meldungen über Badeunfälle in NRW: Erst am Sonntag ertrank ein junger Mann im Unterbacher See in Düsseldorf. Im Rhein-Kreis starben dieses Jahr bereits drei Menschen in Baggerseen: ein vierjähriger Junge und ein 19-Jähriger im Kaarster See — und im April ein 18-Jähriger im Baggersee am „Blankenwasser“ in Uedesheim. Das Betreten des Areals und das Baden im See sind dort verboten — doch das ist vielen egal.

Vor allem junge Menschen gehen am „Blankenwasser“ ins kühle Nass. „Ich bin mit meinem Kumpel einmal quer durch den See ans andere Ufer geschwommen“, sagt ein 19-Jähriger, der erklärt, von dem Badeverbot nichts zu wissen. Seine Freunde haben die Schilder gesehen: „Wir trauen uns zu, hier zu schwimmen. Wir passen ja auf.“

Ein anderer Besucher lässt auch seinen kleinen Sohn mit Schwimmflügeln planschen — allerdings nur im Uferbereich. „Die Abkühlung tut gut“, sagt der Vater, der selbst auch mal in etwas tiefere Bereiche des Sees vordringt. „Aber nicht zu weit. Das ist mir zu gefährlich“, sagt der 24-Jährige. „Es gibt aber Leute, die sich deutlich mehr trauen und weit hinaus schwimmen.“

Paul Erich Gürtler findet das „unverantwortlich“. Er vertritt einen der beiden privaten Eigentümer des Sees. „Ich habe Verständnis dafür, dass sich Menschen abkühlen wollen. Aber das ist gefährlich“, sagt Gürtler, der das Areal gerne einzäunen würde. Das Problem: Eine Auflage verbietet das. Im Zuge der Rekultivierung sollten alle Anlagen, die zur Kiesförderung gebraucht wurden, entfernt werden, also auch der Zaun: „Ohne Zaun ist eine strafrechtliche Verfolgung derjenigen, die sich dort aufhalten und schwimmen, schwierig.“ Gürtler wünscht sich ein Nutzungskonzept wie am gegenüberliegenden Sandhofsee — mit Pächter, der das Hausrecht durchsetzen kann.

Kontrollen finden demnach am „Blankenwasser“ nicht statt — auch nicht durch die Stadt Neuss. „Der kommunale Service- und Ordnungsdienst ist zur Durchsetzung eines Badeverbots nicht berechtigt und nicht zuständig“, sagt Stadtsprecher Peter Fischer: „Unser Ordnungsbereich hat sich nach dem tödlichen Badeunfall aber mit den Eigentümern, der Feuerwehr und den Rettungsdiensten zu einem Runden Tisch getroffen.“ Dort habe man über Schutzmaßnahmen beraten. So sollen weitere Verbotsschilder aufgestellt und Sträucher gepflanzt werden, die den Zutritt erschweren.

Am „Blankenwasser“ wird nach wie vor fröhlich geschwommen. Lutz Seebert, Einsatzleiter bei der DLRG-Ortsgruppe, ärgert sich, dass viele auf das Verbot pfeifen. „Die Gefahren, die im See lauern, sind oft nicht sichtbar“, sagt er. „Das Wasser kann an der Oberfläche 20 Grad warm und bereits 80 Zentimeter tiefer zehn Grad kalt sein. Das kann bei Badenden zu Kreislaufproblemen und einem Erstarren führen — und zum Ertrinkungstod.“