Sportpolitik in Neuss CDU will Sportzentren fördern

Neuss. · Christdemokraten schlagen Änderung der Förderrichtlinien vor.

Leichtathleten trainieren auf der Ludwig-Wolker-Sportanlage.

Foto: Woitschützke, Andreas (woi)

Bei der Gewährung städtischer Zuschüssen für Sportstätten soll künftig nicht mehr zwischen Sanierung und Neubau unterschieden werden. Die CDU fordert, die Höchstgrenzen für Sanierungen von 25 auf 50 Prozent der Kosten zu verdoppeln und an Neubauprojekte anzugleichen. Damit solle Anreiz für Vereine geschaffen werden, in die vorhandene Sportinfrastruktur zu investieren, erklärt Fraktionssprecher Hermann-Josef Baaken. Die Angleichung ist nicht die einzige Änderung an den Sportförderrichtlinien der Stadt, die seine Fraktion vorschlägt. Damit folge die Union ihrem Konzept einer „Sportstadt Neuss 2020“, heißt es in einer Mitteilung. Ihre Ideen werden dem Arbeitskreis Sportentwicklung vorgestellt, der am Dienstag, 2. Juli, tagt.

Bei der Überarbeitung hatte die Fraktion auch im Blick, dass Sport nicht nur als Wettkampf zu verstehen ist. Sie erweitert deshalb den Kreis möglicher Antragsteller um Vereine, in denen Jugendliche „nur“ in organisierten Gruppen Sport treiben. Lauftreffs oder dergleichen bleiben trotzdem außen vor, denn Antragsteller kann nur ein Verein sein, der einer Mitgliedsorganisation des Sportbundes angehört und als gemeinnützig anerkannt ist.

Mit der Benennung von Sportzentren hat die Stadt bereits die Entwicklung einzelner Bezirkssportanlagen in die Wege geleitet und mit der Ludwig-Wolker-Sportanlage für die Leichtathleten schon vollendet. Um diese Entwicklung weiterzutreiben, soll ein neues Förderbudget geschaffen werden. In dessen Genuss sollen Vereine kommen, die konzeptionelle Vorschläge unterbreiten und auch einen Eigenanteil zu den Kosten beitragen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit einer längerfristigen Nutzungsvereinbarung für Sportstätten verbessert und mit Zuschüssen untermauert werden.

Nutzung der Hallen könnte auf einzelne Vereine festgesetzt sein

Die Nutzungsvereinbarungen können auch im Ergebnis bedeuten, die exklusive Nutzung einer Sportstätte durch einen einzelnen Verein für eine bestimmte Zeit festzuschreiben. In den Kontext des Zentrengedankens passt auch der Vorstoß, auf Antrag Fördermittel für eine gezielte Sport- und Talentförderung zur Unterstützung des Leistungssportes auszugeben. Auch dazu muss der antragstellende Verein ein Konzept beibringen und darlegen, wie er die Zusammenarbeit mit Schulen oder dem Stadtsportbund organisieren will. Lohn des Aufwandes: eine gewährte Förderung wird für drei Jahre gezahlt.

Weil der Erfolg des Sport mit dem Ehrenamt steht und fällt, soll auch dieses gefördert werden. Dazu soll jährlich ein vorbildlicher Ehrenamtler ausgezeichnet werden. Interessanter für die Vereine aber dürfte sein, dass jede erworbene Übungsleiterlizenz bezuschusst wird. Von den 650 Euro, die etwa ein Basisseminar für Übungsleiter im Jugendsport nach Baakens Auskunft kostet, soll die Stadt 100 Euro übernehmen. -nau