Einbrecher wirft Fenster einer Wohnung mit Stein ein
Der mutmaßliche Täter aus Kaarst konnte in Neuss gestellt werden.
Neuss/Kaarst. Eine eingeworfene Fensterscheibe, Gerangel zwischen Bewohner und Einbrecher — ein mutmaßlicher Täter in Untersuchungshaft: Es ist kein alltäglicher Fall, mit dem die Neusser Polizei am Sonntag zu tun hatte.
Gegen 15 Uhr hielt sich an der Windmühlenstraße in Kaarst der Bewohner eines Mehrfamilienhauses im Erdgeschoss auf und hörte plötzlich einen lauten Knall. Wie die Polizei gestern mitteilte, stellte er fest, dass sich in seinem Esszimmer ein Fremder aufhielt. Um ins Haus zu gelangen, hatte der Verdächtige offensichtlich eine Scheibe mit einem Stein aus dem Garten des Opfers eingeschlagen.
In der Wohnung kam es zu einem Gerangel zwischen mutmaßlichem Täter und Bewohner. Mit einer gestohlenen Geldbörse konnte der Verdächtige schließlich zu Fuß flüchten. Das Opfer informierte die Polizei, die mit mehreren Streifenwagen eine Fahndung nach dem Flüchtigen einleitete. Er konnte zunächst in Kaarst nicht aufgefunden werden — allerdings hatten ihn mehrere Zeugen noch in der näheren Umgebung gesehen und eine Beschreibung von ihm abgegeben.
Gegen 16 Uhr meldete sich ein Taxifahrer bei der Polizei und teilte mit, dass er gerade einen Fahrgast von Kaarst nach Neuss gebracht habe. Der Mann habe eine Verletzung im Gesicht gehabt, was dem Taxifahrer merkwürdig vorgekommen sei. Beamte konnten den verdächtigen Fahrgast in der Nähe der Neusser Stadthalle wenig später festnehmen. Aufgrund der Personenbeschreibung geht die Polizei davon aus, dass es sich um den Mann aus Kaarst handelt, der an der Windmühlenstraße in das Haus eingebrochen war.
Es handelt sich um einen 50 Jahre alten Kaarster, der unter dem Einfluss von Alkohol stand. Die Beamten fanden eine Börse mit Geld und Betäubungsmittel (vermutlich Heroin und Kokain) bei ihm. Der mutmaßliche Täter schweigt zu den Vorwürfen des Wohnungseinbruchs sowie des Drogenbesitzes. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde der Polizeibekannte gestern einem Haftrichter vorgeführt, der U-Haft wegen Wohnungseinbruchs in Tateinheit mit räuberischem Diebstahl anordnete. Die Kripo prüft, ob er für weitere Einbrüche in Betracht kommt. jasi