Düsseldorf/Grevenbroich. Ein 21-jähriger Baggerführer musste am Freitag vor dem Düsseldorfer Jugendgericht auf die Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Körperverletzung vor. Er soll einen Kollegen 2007 schwer verletzt haben.
Zur Erinnerung: Im September vergangenen Jahres kam es auf dem Gelände einer Metallfirma an der Otto-Hahn-Straße in Grevenbroich zu einem dramatischen Unfall. Ein 40-jähriger Angestellter wurde während seiner Nachtschicht von 300 Kilogramm schweren Alublöcken getroffen.
Vier Wochen lag der Mann im Koma, mehrmals wurde er operiert. Wegen einer Infektion in der Wunde musste ihm sogar das linke Bein vom Oberschenkel an amputiert werden.
Schuld an seinem Schicksal soll der damals 20-jährige Baggerführer gewesen sein. Er soll beim Stapeln der Alupaletten unvorsichtig gewesen sein. Ihm wird vorgeworfen, den Unfall verursacht zu haben, während sein Kollege gut sichtbar im Schwenkbereich des Baggers gearbeitet habe.
Fest steht: Das Aluminium war ihm aus der Baggerschaufel gerutscht und auf den 40-Jährigen gekracht, der mit dem Binden der bereits fertig gestapelten Blöcke beschäftigt war. "Ich habe ihn nicht gesehen, ich wusste gar nicht, dass er da war", sagte der heute 21-jährige Angeklagte gestern mit leiser Stimme vor dem Jugendgericht in Düsseldorf.
Als er seinen Kollegen dann blutend unter den Blöcken gesehen habe, sei er in Tränen ausgebrochen. "Ich stand völlig unter Schock", erinnert er sich. Seit dem Vorfall weigere er sich, auf einen Bagger zu steigen. Bei der Firma ist er immer noch angestellt.
Das Opfer erzählte im Gerichtssaal, seit dem Unfall unter Albträumen zu leiden. Noch heute sieht der Mann, der seitdem im Rollstuhl sitzt, vor seinem inneren Auge immer wieder die schweren Paletten auf sich zukommen. Er habe nach wie vor starke Schmerzen im Rücken und im Bauch.
Angeblich habe ihn der Baggerführer per Funk zum Binden gerufen, als er bereits in der Umkleidekabine war, um sich für den Feierabend umzuziehen. Er sei dann sofort wieder auf das Gelände gegangen. "Plötzlich kam der Bagger auf mich zu, obwohl ich vier Meter von ihm weg war", sagte er.
Ein Urteil gab es am Freitag noch nicht. Ein Gutachter soll nun prüfen, ob das Opfer vom Bagger aus zu sehen war oder nicht. Wann das Verfahren erneut verhandelt wird, steht noch nicht fest.