Gericht lehnt Klage gegen die Betriebsgenehmigung der CO-Pipeline ab

Richter entschied, dass der Kläger eine Aufhebung der Genehmigung nicht verlangen könne, weil der Mann zu weit weg wohne.

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Dormagen. Die Klage des Leverkuseners Gottfried Schweitzer gegen eine Entscheidung der Kölner Bezirksregierung in Sachen der von Covestro betriebene Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Chemparks Leverkusen und Dormagen wird abgewiesen. Pierre Becker-Rosenfelder, Richter am Kölner Verwaltungsgericht, lehnte gestern aus formalen Gründen ab: Der Kläger könne keine eigenen subjektiven Rechte geltend machen.

Die Vorwürfe zur Sache: Die Pipeline aus den 1960er-Jahren, zunächst für den Transport ungefährlicher Gase wie Stickstoff und Kohlenstoffdioxid genutzt, wurde von Bayer im Jahr 2001 für hochgiftiges CO umgewidmet. Kritiker wollen Rostschäden der Rohre nachgewiesen haben. Ein solches Risiko sei für die Bevölkerung untragbar.

Vor Gericht halfen Schweitzers Einwände nicht, dass es um die Gesundheit und das Leben von Menschen gehe, sollte doch mal etwas schiefgehen — falls also das geruchlose und gefährliche Gas durch nicht sichere Stahlrohre entweichen würde. Letztlich scheiterte die Klage gegen die laufende Betriebsgenehmigung am Wohnsitz von Schweitzer, der 4,5 Kilometer von der Leitung entfernt lebt. Der Richter wies darauf hin, dass damit die Befugnis zu einer Klage fehle. Denn selbst bei einem Vollbruch der Leitung betrage der Ausbreitungsbereich des CO, in dem die Grenzwerte für eine Gesundheitsgefährdung überschritten würden, selbst bei ungünstiger Inversionswetterlage höchstens 600 Meter.

Weil der Kläger mehr als vier Kilometer von der Pipeline entfernt wohne, werde er von der Schutzfunktion der Genehmigung als potenziell betroffener Nachbar nicht mehr erfasst. Er könne daher die Aufhebung der Pipeline-Betriebsgenehmigung wegen fehlender eigener Betroffenheit nicht verlangen.

Eine sofortige Stilllegung der Röhre wäre nach Einschätzung von Schweitzers Anwalt Frank Stierlin wohl auch bei einer Gerichtsentscheidung im Sinne seines Mandanten nicht zu erwarten gewesen. „Wahrscheinlich wäre gegen das Urteil Berufung eingelegt worden. Dann hätte sich das Oberverwaltungsgericht damit beschäftigen müssen“, meinte Stierlin. Wäre das Urteil danach aber rechtskräftig gegen die Bezirksregierung gefallen, „hätte Covestro den CO-Transport über diese Pipeline einstellen müssen“, wenn auch wohl erst nach einer Übergangsfrist.