Gerichtstermin geplatzt: Polizei sucht mutmaßlichen Sexualtäter

Der 64-jährige Angeklagte ist nicht zum Prozessauftakt erschienen.

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Neuss. Ein 64 Jahre alter Neusser muss sich demnächst wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Neusser Amtsgericht verantworten. Er soll einen kleinen Jungen im Biergarten einer Pizzeria im Intimbereich begrapscht haben. Eigentlich sollte das Verfahren gegen ihn vor dem Schöffengericht schon gestern beginnen. Der 64-Jährige erschien allerdings nicht zum Prozess und wird jetzt von der Polizei per Haftbefehl gesucht.

„Ich bin erstaunt, Sie hier alleine vorzufinden“, sagte der zuständige Richter Heiner Cöllen gestern zum Prozessauftakt zu Verteidiger Gerd Schwager. Der Rechtsanwalt war alleine erschienen — sein Mandant war trotz entsprechender schriftlicher Vorladung im Gerichtssaal nicht zu sehen. Cöllen und Schwager versuchten daraufhin beide, den ehemaligen Unternehmer und jetzigen Rentner telefonisch zu erreichen, bekamen den Angeklagten jedoch nicht zu sprechen.

Daraufhin bat der Richter die Polizei darum, einmal an der Anschrift des Mannes vorbeizuschauen — die konnte allerdings so kurzfristig den Wunsch des Gerichts nicht umsetzen, da die Beamten bei mehreren Unfällen gebunden waren. „Dann erlassen wir einen Haftbefehl, es geht nicht anders“, sagte Richter Cöllen.

Entsprechend wird die Polizei in den nächsten Tagen nach dem 64-Jährigen suchen, um ihm den Haftbefehl zu verkünden. Gut möglich, dass er die Zeit bis zum erneuten Prozesstermin in Untersuchungshaft verbringen muss — es sei denn, er hat einen triftigen Grund für sein Fehlen vor Gericht.

Die Vorwürfe gegen den Neusser haben es in sich. „Er soll vor einer Pizzeria in Neuenbaum gesessen und dann einen kleinen Jungen zu sich gerufen haben“, sagte Richter Cöllen zu den Vorwürfen. Die Tat soll sich laut Anklage im Mai 2017 ereignet haben. Laut Ermittlungen hatte sich das Kind auf den „Schoß“ des Angeklagten gesetzt. Anschließend soll der Mann ihn im Intimbereich massiert und missbraucht haben. Zeugen hatten das Geschehen beobachtet und die Polizei informiert.

Der Junge und dessen Eltern waren zum Prozessauftakt als Zeugen geladen. Das Kind berichtete davon, dass der Angeklagte auch versucht haben soll, sich mit ihm am nächsten Tag auf einem nah gelegenen Spielplatz zu verabreden.

Der 64-Jährige gilt bislang als nicht vorbestraft. Jetzt droht ihm im Prozess vor dem Amtsgericht zumindest eine Bewährungsstrafe. Ein Termin für die Neuauflage steht noch nicht fest. Richter Heiner Cöllen sagte dazu, er rechne frühestens im Juli damit.