Kreis bittet um Hilfe wegen neuer EU-Abfall-Regel
Rhein-Kreis. Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, gelten jetzt unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderabfälle. Dazu zählt unter anderem Styropor. Nach einer neuen EU-Regel können diese Materialien, wenn sie älter als zwei Jahre sind, derzeit faktisch nicht entsorgt werden.
Für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Bauherren hat das fatale Folgen: Abbrucharbeiten können nicht mehr stattfinden, Baustellen liegen still.
Karten Mankowsky, Umweltdezernent
Für die Abfallentsorgung ist der Rhein-Kreis Neuss zuständig. Umweltdezernent Karsten Mankowsky versteht die Sorgen der Bauherren und Betriebe: „Ich kann derzeit weder unseren Gewerbetreibenden noch unseren Privatbürgern eine Entsorgungsmöglichkeit anbieten — und das, obwohl sich die Zusammensetzung des Abfalls gegenüber früher nicht geändert hat.“
Mankowsky erläutert, dass durch eine EU-Verordnung eine neue Abfallschlüsselnummer für die Styropor-Abfälle gilt. Diese sei aber an den vom Rhein-Kreis genutzten Entsorgungseinrichtungen wie der Müllverbrennungsanlage in Krefeld nicht zugelassen und per Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen. Mankowsky: „Die aktuelle Lage birgt die Gefahr, dass die wilde Entsorgung von Dämmplatten stark zunimmt.“ Der zuständige Dezernent kann der Branche daher nur empfehlen, vorläufig keine Renovierungs- und Abbrucharbeiten durchzuführen, bei denen Dämmplatten aus Styropor anfallen, die vor 2014 installiert worden sind.
Mankowsky hat sich bereits am 10. Oktober an das Umweltministerium in Düsseldorf gewandt und darauf aufmerksam gemacht, dass derartige Dämmstoffe in Hausmüllverbrennungsanlagen des Landes Nordrhein-Westfalen eigentlich ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden könnten. Die Dämmstoffe sollten allerdings wegen ihres hohen Heizwerts nicht als sogenannte Monochargen, sondern nur vermischt mit anderen Abfällen verbrannt werden.
Mankowsky kennt Auslegungsvorschriften von anderen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg, die die EU-Verordnung bereits entsprechend interpretiert haben. Eine ähnliche Auslegung erwartet er auch von Nordrhein-Westfalen. Red