Nach mehr als zwanzig Jahren: Höhere Steuer für den Hund
Anhebung um etwa 20 Prozent in allen Kategorien.
Neuss. Schon im Dezember hatte der Finanzausschuss die Anhebung der Hundesteuer beschlossen, allerdings nur für den ersten Hund. Jetzt liegt der Satzungsentwurf vor, der auch in den anderen Kategorien eine Erhöhung von etwa 20 Prozent vorsieht. Darüber muss der Rat am 10. Februar entscheiden.
Werden die Steuersätze — erstmals seit 1991 — erhöht, ergeben sich ab 1. März folgende Tarife: Für den „Einzelhund“ sind dann 79 statt 66 Euro zu zahlen. Bei zwei Hunden erhöht sich die Steuer pro Hund von 78 auf 94 Euro, für drei und mehr Hunde sind jeweils 108 Euro zu zahlen.
Deutlich teurer ist die Steuer für die laut Landeshundegesetz „gefährlichen Hunde“ wie Pitbull Terrier oder Bullterrier sowie Hunde, die schon einen Menschen gebissen haben, auch hier werden etwa 20 Prozent draufgeschlagen.
So kostet der erste „gefährliche Hund“ dann 640 statt 534 Euro Steuern, entsprechend erhöht sich die Steuer bei zwei und mehr Kampfhunden. Und auch die Halter von „Hunden bestimmter Rassen“ wie Mastiff, Rottweiler oder Mastino Napoletano sind ab März mit 316 statt 264 Euro (1. Hund) dabei.
Gut 6300 Hunde sind in Neuss gemeldet und „versteuert“, davon 70 gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen. Allerdings stammen die Daten von einer Hundebestandserfassung aus dem Jahr 2000. Die Stadt rechnet nach der Steuererhöhung mit Mehreinnahmen von 80 000 Euro in diesem Jahr. uda