Neuss beschließt 75 Maßnahmen gegen Lärm Bürgeranregungen bereichern Lärmaktionsplan
Neuss · Die Stadt hat einen neuen Aktionsplan. Am Ende eines langen Diskussionsprozesses einigten sich Politik und Verwaltung auf ein Paket mit 75 Maßnahmen. Einige resultierten aus der Bürgerbeteiligung, eine ist raus. Die IHK wird es freuen.
(-nau) Die Stadt Neuss hat ihren Lärmaktionsplan aktualisiert und dafür auch die Zustimmung der Politik bekommen. Allerdings mit einer Änderung. Auf Drängen der CDU wurde aus dem Katalog damit verbundener Anstrengungen die auch von der IHK Mittlerer Niederrhein kritisierte Maßnahme „Erhöhte schalltechnische Anforderungen an Betriebe im Bereich des Neusser Hafens“ gestrichen. Ohne weitere Debatte hatte Bürgermeister Reiner Breuer diesen Punkt kassiert. „Wir halten den für entbehrlich“, stellte er kurz und knapp fest.
Der überarbeitete Lärmaktionsplan enthält aktualisierte Lärmkarten, die für das gesamte Neusser Stadtgebiet zeigen, wie groß die Belastungen durch verschiedene Lärmquellen sind – und zwar durch Straßen- und Schienenverkehr, Fluglärm und große Industriebetriebe sowie durch den Hafen. Die Lärmkarten hat die Stadt Neuss entsprechend der „EU-Umgebungsrichtlinie“ erstellen lassen, die Regelungen zur Bewertung und zur Bekämpfung von sogenanntem Umgebungslärm enthält.
Auch der fortgeschriebene Lärmaktionsplan der Stadt Neuss umfasst neben den Lärmkarten eine Reihe von Maßnahmen, die dazu beitragen, die Lärmbelastung in Neuss zu senken. Diese Maßnahmen können grundsätzlich in sechs Kategorien eingeteilt werden: Verkehrsmittelwahl, verkehrsrechtliche Maßnahmen, Maßnahmen der Bauleitplanung und Baugenehmigung, Lärmreduzierung an der Quelle, bauliche Maßnahmen und sonstige Maßnahmen, die eine Lärmreduzierung herbeiführen können.
Um Anregungen aus der Bevölkerung zu erhalten, hatte die Stadt den Entwurf des Lärmaktionsplans vorab veröffentlicht und um Stellungnahmen gebeten. Dabei konnten die Neusser und Neusserinnen ihre Anregungen erstmals auch über das Onlineportal Beteiligung NRW abgeben. Insgesamt wurden 75 Stellungnahmen eingereicht, die 164 Vorschläge und Hinweise enthielten. Alle Anregungen aus der Bürgerbeteiligung wurden geprüft und einige davon konnten in den Lärmaktionsplan eingearbeitet werden. Unter anderem wird nun für zusätzliche Straßenabschnitte geprüft, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer geringeren Lärmbelastung führen kann.
Außerdem konnte der Maßnahmenkatalog dank der Vorschläge um zwei Maßnahmen ergänzt werden: Zum einen wird das Thema Hol- und Bringverkehre an Schulen gezielt mit Blick auf die Lärmbelastung geprüft, zum anderen wird ein Ratgeber zum allgemeinen Umgang mit Lärmbelästigungen erstellt.