Unerlaubte Flüge nehmen zu Drohne am Münster verärgert Pfarrer
Neuss. · Der Neusser Monsignore Guido Assmann sieht im Überflug über das Pfarrhausein Eindringen in seine Privatsphäre.
Im Neusser Hafen wurde sie in die Höhe gelassen, überflog daraufhin das Pfarrhaus und dann das Quirinus-Münster. Wer für diesen unerlaubten Drohnenflug in Neuss verantwortlich war, der sich jetzt ereignete, ist nicht bekannt. Der Neusser Oberpfarrer Monsignore Guido Assmann ärgert sich jedoch darüber. „Das ist unangenehm, weil es ein Eindringen in die Privatsphäre bedeutet“, sagt er.
Seitdem die zum Teil kleinen und kinderleicht zu bedienenden Fluggeräte – meist über das Handy steuerbar – bei sämtlichen Technik-Händlern zu kaufen sind, nehmen auch die Fälle unerlaubter Flüge im Rhein-Kreis Neuss zu. Zehnmal musste die Polizei seit Oktober vergangenen Jahres ausrücken, weil Zeugen illegale Drohnenflüge meldeten. Das Problem: Die Beamten können vor Ort meist nicht feststellen, woher die Drohnen kommen. Wie Polizeisprecherin Daniela Dässel auf Nachfrage mitteilte, wurden in drei Fällen die Verantwortlichen namentlich erfasst. „Es handelt sich dabei um Ordnungswidrigkeiten“, klärt Dässel auf. Manchmal werden auch nur die Geräte aufgefunden, wie vor kurzem an der Tucherstraße. Vom Besitzer fehlte jede Spur.
Für einen Drohnenflug
gibt es klare Regeln
Dass illegale Flüge mitunter ganz schön teuer werden können, wurde im Juni dieses Jahres deutlich. Damals wurde ein Geschäftsmann (34) vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt, weil dieser im Juni 2018 eine Drohne nutzte, um das Abifestival NRW im Neusser Rennbahnpark nachts von oben zu fotografieren. Der Mann wurde noch vor Ort von der Polizei gestellt.
Grundsätzlich gilt: Von Gebäuden, Straßen, Menschenansammlungen und Hochspannungsleitungen sollte man das Fluggerät dringend fernhalten. Absolute Tabuzonen sind nach Angaben der Deutschen Flugsicherung die Kontrollzonen der Flughäfen. Sie erstrecken sich in einem Radius von bis zu 1,5 Kilometern um Flughäfen herum. Wer dort fliegen will, muss sich beim Tower anmelden.
Auch am Kölner Dom sorgen Drohnen wiederholt für Ärger
Geflogen werden darf tagsüber dort, wo durch das Fluggerät niemand gefährdet wird (außer in Naturschutzgebieten) bis zu einer maximalen Höhe von 100 Metern – und immer in Sichtweite. Hobbypiloten benötigen keine Lizenz zum Drohnenfliegen, wenn das Gerät privat genutzt wird und nicht mehr als fünf Kilogramm wiegt. Gewerbliche Nutzer brauchen dagegen eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Wiegt die Drohne zwischen fünf und 25 Kilogramm ist eine Einzelerlaubnis nötig.
Auch am Kölner Dom sorgen Drohnen regelmäßig für Ärger. In der „Kirchenzeitung“ hatte Dombauer Peter Füssenich jüngst berichtet, dass man im vergangenen halben Jahr fünf Hobby-Drohnen eingesammelt habe, die an der Kathedrale zerschellt waren. Die Drohnenflüge seien eine Gefahr für das Bauwerk. Einen solchen Vorfall hat es am Neusser Quirinus-Münster nach Angaben von Guido Assmann noch nicht gegeben.