Immer mehr Beschwerden über Drohnenflüge
Eine wachsende Zahl von Bürgern ärgert sich über Fluggeräte, die über Privatgrundstücke kreisen: Was erlaubt ist, was nicht — ein Überblick.
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in Ihrem Garten. Bei den hochsommerlichen Temperaturen, leicht bekleidet, um Sonne zu tanken. Das Kondenswasser läuft am eiskalten Feierabendbier hinunter, vor Ihnen planschen die Kinder im Swimming-Pool. Mein Zuhause, mein Garten, meine Privatsphäre. Sollte man meinen. Plötzlich schwebt in Ihrem Augenwinkel etwas durch die Luft. Sie setzen die Sonnenbrille kurz ab, blicken in den Himmel und sehen eine Drohne direkt über Ihrem Grundstück kreisen. Der Nachbar mal wieder, er kann es nicht seinlassen. Ist das eigentlich erlaubt? Und wie darf ich mich wehren?
So viel vorweg: Kamerabestückte Drohnen, die über private Grundstücke in Wohngebieten fliegen, sind verboten. Jede Art von Aufzeichnung — sei es durch Bilder oder Töne — ist nur dann erlaubt, wenn der Grundstücksbesitzer zustimmt. Sobald ohne Genehmigung aufgenommen wird, verletzen Drohnenbesitzer die Persönlichkeitsrechte. Private Haftpflichtversicherungen decken dabei die Benutzung von Fluggeräten häufig nicht ab. Zudem muss jedes Gerät, das mehr als 250 Gramm wiegt, seit Oktober 2017 eine Plakette samt Namen und Adresse tragen. Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden, ab fünf Kilogramm wird sogar eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt. Das Bundesverkehrsministerium richtete eigens dafür eine Drohnenverordnung ein.
Aus der Emotion heraus neigt vielleicht der ein oder andere dazu, die Drohne mit allen Mitteln aus der Luft zu holen. Vorsicht: Auch gegen Drohnen darf nicht vorschnell Selbstjustiz verübt werden.
Auf Anfrage bei der Polizei heißt es: „In erster Linie sollte man versuchen, den Piloten der Drohne ausfindig zu machen und es mit ihm direkt zu klären“, sagt Polizeisprecher Daniel Uebber und fügt hinzu: „Ansonsten sollte der erste Schritt sein, sich an die Polizei zu wenden. Ohne Kenntnis des Piloten wird es aber natürlich auch für die Polizei schwierig, rechtliche Schritte einzuleiten.“ So oder so habe jeder das Recht, aufgezeichnete Bilder und Videos löschen zu lassen. Bei einer mutwilligen Zerstörung der Drohne hingegen kann auch der Pilot eine Anzeige erstatten, wegen Sachbeschädigung. In einem Rechtsstreit brauchen die „Täter“ dann Beweise dafür, dass die Umstände ihr Handeln erlaubten.
Auch neben Wohngebieten gibt es für Drohnenbesitzer einige Verbotszonen. Laut des Bundesministeriums für Verkehr sind Flüge über sensible Bereiche, wie Einsatzorten von Feuerwehr oder Polizei, nicht erlaubt. Ebenfalls ist das Filmen von Krankenhäusern, Gefängnissen, Naturschutzgebieten oder generell größeren Menschenansammlungen ohne Erlaubnis illegal.