Naherholungsgebiet in Neuss Unterschriften für das Meerke
Nordstadt · Die FDP macht damit auf Gefahren durch Gänsekot aufmerksam.
. Verhältnismäßig still ist es derzeit am Jröne Meerke. Das liegt vor allem daran, dass viele der dort mittlerweile heimischen Gänse-Gäste ihr Sommerquartier verlassen haben. Doch diese ruhige Phase hindert die Neusser Politik nicht daran, das Dauer-Thema trotzdem aufrecht zu erhalten.
„Die Probleme sind immer noch relevant“, betont jetzt die FDP und schaltet in den Angriff-Modus: „Teile der Politik im Rat ignorieren die erheblichen Gefahren, die durch die Verunreinigungen auf dem Gelände für die Gesundheit der Besucher – und hier vor allem Ältere und Kinder – immer noch vorhanden sind“, heißt es in dem Schreiben. Man habe dies zusammen mit dem Kreismedizinischen Direktor, Michael Dörr, in einem Papier „eindeutig beschrieben“.
Um die Meinungen der Bevölkerung zum Zustand des „Jröne Meeres“ zu erfragen, haben die Liberalen jetzt eine Unterschriftensammlung gestartet. Bis dato seien mehr als 100 Unterschriften zusammen gekommen von Bürgern, die mit dem Zustand dieses ehemaligen Naherholungsparks „in keinster Weise zufrieden sind, vor allem in Bezug auf die Auswirkungen der Gänsepopulation“, schreibt die FDP. Nicht nur andere Neusser Fraktionen werden attackiert, sondern auch die Stadtverwaltung. Dort werde vor allem bei der Bejagung der gefiederten Tiere eine „Hinhaltetaktik“ betrieben.
Der aktuelle Stand: Die Stadt Neuss darf Nilgänse in Zukunft am Jröne Meerke bejagen lassen. Zu beachten sind jedoch die gesetzlichen Jagdzeiten. Laut Landesjagdzeitenverordnung gelten diese grundsätzlich vom 16. Juli bis 31. Januar. Damit reagiert der Rhein-Kreis auf einen Antrag, den die Stadt zur Verringerung der Gänsepopulation am Jröne Meerke gestellt hatte. Eine Bejagung von Kanadagänsen ist bereits erlaubt, nach Angaben der Stadt allerdings bislang nicht umgesetzt worden, da es dafür aktuell noch keinen politischen
Beschluss gibt.
Gescheitert ist die Stadt allerdings mit ihrem Antrag bei der im Rhein-Kreis angesiedelten Unteren Jagsbehörde, die Schneeganspopulation durch Unfruchtbarmachung der Gelege im nächsten Jahr zu reduzieren. Seine Ablehnung begründet der Kreis mit dem Landesjagdgesetz. „Bei Schneegänsen darf nur in Ausnahmefällen die Unfruchtbarmachung des Geleges genehmigt werden, ein Abschuss ist gesetzlich allerdings ausgeschlossen. Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor“, hatte der Rhein-Kreis Neuss jüngst
mitgeteilt. jasi