Neuss: Haftstrafe für Vater, der sein Säugling misshandelte
Das Düsseldorfer Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der 27-jährige Vater seine nur wenige Wochen alte Tochter misshandelt hat, ihr vier Rippen und den Oberarm brach.
Neuss. "Ich habe Angst", flüstert Robert N. seinem Anwalt zu. Wenige Minuten später ergeht das Urteil: Der 27-Jährige muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Düsseldorfer Landgericht sieht es als erwiesen an, dass Robert N. seine nur wenige Wochen alte Tochter misshandelt hat, ihr vier Rippen und den Oberarm brach.
N. hatte beim Prozessauftakt von einer Wahrnehmungsstörung berichtet: Er habe den Säugling auf dem Arm gehalten, es sei ihm schwarz vor Augen geworden. Als er wieder zur Besinnung gekommen sei, habe der Arm des Mädchens schlaff heruntergehangen, das Baby geschrien.
Für die Rippenbrüche hatte der Angeklagte auch eine Erklärung: Weil das Baby unter Koliken litt, hatte die Hebamme dem Paar geraten, die Beinchen des Kindes zum Bauch zu ziehen. Möglicherweise habe er dann zu fest gedrückt, sagte Robert N..
Das Gericht glaubte nicht an eine Wahrnehmungsstörung. Robert N. sei mit der Situation, dass der Säugling wegen der Koliken ständig weinte, überfordert gewesen und habe seinem Ärger Luft machen wollen.
Dass die Rippen unbeabsichtigt brachen, glaubte das Gericht ebenso wenig. "Die Knochen von Babys sind sehr flexibel. Es ist eine erhebliche Krafteinwirkung erforderlich, um sie zu brechen", sagte der Vorsitzende Richter. Wahre Reue habe N. nicht gezeigt. "Es ist bestürzend, dass man in Deutschland für alles eine Genehmigung braucht, nur für die Kindererziehung nicht."