Neusser sollte getötet werden Fünf IS-Terroristen zu Haftstrafen verurteilt

Update | Neuss/Düsseldorf · Vor drei Jahren hatte sich in Deutschland eine IS-Terrorzelle zum Kampf entschlossen. Auch ein Neusser sollte ermordet werden. Nun wurden Urteile gesprochen.

Das Urteil gegen die Männer wurde am Dienstag verkündet.

Foto: dpa/Federico Gambarini

(Red) Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat fünf Männer als IS-Terroristen verurteilt und bis zu neuneinhalb Jahre Haft gegen sie verhängt. Nach Überzeugung der Richter gehörten die 25 bis 34 Jahre alten Islamisten einer Terrorzelle des Islamischen Staats an, die auf Weisung führender IS-Kader Anschläge in Deutschland verüben sollte. Die Vorwürfe der Anklage hätten sich „in vollem Umfang bestätigt“, sagte der Vorsitzende Richter Jan van Lessen am Dienstag. Zahlreiche Beweisanträge der Verteidiger hätten dagegen „nicht zur Aufklärung beigetragen, sondern das Verfahren nur verzögert“.

Die Terrorzelle habe sich Anfang 2019 gegründet und sollte auf Weisung eines IS-Kaders aus Afghanistan in Deutschland nicht nur Spenden und Rekruten für den bewaffneten Dschihad anwerben, sondern auch Anschläge verüben.

Das Gericht konnte sich auch auf die Aussagen des bereits zu sieben Jahren Haft verurteilten Mitgründers der Terrorzelle stützen. Der 31-Jährige hatte seine Komplizen schwer belastet. So hatte er gestanden, dass die Gruppe 40 000 US-Dollar für einen Auftragsmord in Albanien kassieren und dazu einen Geschäftsmann in der Hauptstadt Tirana erschießen wollte. Der Mord sei im letzten Moment gescheitert, weil die Männer Zweifel an der Identität ihrer Zielperson bekamen. Dann sei ein Islamkritiker in Neuss durch seinen Youtube-Kanal „Ex-Muslime klären auf“ in den Fokus der Terroristen geraten. Die Gruppe habe aus Afghanistan die Anweisung erhalten, „ein Exempel zu statuieren“ und „den unreinen Bastard zu töten“. Die Leiche des Islamkritikers sollte laut Weisung gefilmt oder fotografiert werden, um sie in einem IS-Propagandavideo im Internet zu zeigen.

Als niedrigste Strafe verhängte das Gericht am Dienstag drei Jahre und acht Monate Haft. Ihre Verteidiger hatten für sie Freisprüche oder hilfsweise geringe Freiheitsstrafen beantragt. Die Ankläger hatten Haftstrafen zwischen vier und zwölf Jahren gefordert. Der Prozess gegen die fünf Angeklagten hatte vor einem Jahr begonnen und nahm 48 Verhandlungstage in Anspruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(NGZ)