Betreuung in Neuss Stadt legt Zahlen fürs Kitajahr vor

Neuss · Bedarfsdeckungsquote bei unter Dreijährigen liegt über 90 Prozent.

Auch in Neuss begann am 1. August das neue Kitajahr.

Foto: dpa/Friso Gentsch

(Red) Mit insgesamt 6724 Plätzen in 104 Kindertageseinrichtungen ist Neuss in das neue Kindergartenjahr gestartet. „Die Bedarfsdeckungsquote bei den unter Dreijährigen liegt bei über 90 Prozent“, teilte die Stadt jetzt mit. Weiterhin müssen in Neuss für über Dreijährige keine Elternbeiträge entrichtet werden. 5190 der 6724 Betreuungsplätze sind für über Dreijährige vorgesehen. „Alle Eltern, die sich nach der Vergabe der Kitaplätze im März 2023 zum 1. August noch platzsuchend an unser Jugendamt gewendet haben, sind versorgt, haben ein Platzangebot erhalten oder sind aufgrund einer aktuellen Meldung in Vermittlung“, sagt Ralf Hörsken, Beigeordneter der Stadt Neuss für Jugend, Soziales und Senioren. In den Neusser Kitas wurden zum Stichtag 1. August zudem 1534 Plätze sowie weitere 494 Plätze in der Kindertagespflege für unter Dreijährige (U3) gemeldet.

Aus den 1586 Vormerkungen im Kitanavigator und 592 Kindern, die ihren U3-Betreuungsplatz behalten werden, ergibt sich eine vorgemerkte Bedarfsquote von 48,22 Prozent. Somit liegt die Versorgungsquote der gewünschten Betreuungsplätze von Eltern in Neuss in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bei 90,54 Prozent. „Hierzu muss man wissen, dass nicht alle Eltern auch tatsächlich einen Platz für ihr unter dreijähriges Kind suchen“, so Hörsken weiter. Das Land NRW geht nur von einer fiktiven Bedarfsquote von 44,3 Prozent für diese Altersgruppe aus. Die Versorgungsquote für den tatsächlichen Bedarf (Bedarfsdeckungsquote) wird in Neuss damit gut erfüllt.

Seit dem Kindergartenjahr 2020/21 müssen in Neuss keine Beiträge für über Dreijährige gezahlt werden. Für den gesamten Bereich der Kindertagesbetreuung nimmt die Stadt jährlich etwa 100 Millionen Euro in die Hand. Zudem werden nicht nur Eltern entlastet, sondern auch die  freien Träger in Neuss bei ihrer Aufgabe in der Kindertagesbetreuung durch freiwillige Leistungen zur Entlastung bei dem gesetzlichen Trägeranteil und nicht refinanzierten Mietkosten.

(NGZ)