Erschossene Frau in Neuss Mutmaßlicher Mörder jetzt auch wegen Vergewaltigung angeklagt

„Blumenladen-Mord“: Der Prozess beginnt Ende Oktober.

Die Tat am 26. April dieses Jahres versetzte die Anwohner der Gladbacher Straße in Schockstarre.

Foto: Patrick Schüller

Der Termin steht. Der 32 Jahre alte Meerbuscher, der am 26. April seine Ex-Freundin in der Neusser Nordstadt tödlich verletzt haben soll, muss sich ab Mittwoch, 30. Oktober, vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Der Vorwurf: schwerer sexueller Missbrauch, versuchte Vergewaltigung und Mord.

Der Angeklagte soll am Tattag seiner Ex-Freundin um 10.20 Uhr aufgelauert haben. In seiner Hand: ein geladener Revolver des US-amerikanischen Waffenherstellers „Smith & Wesson“. Laut Anklage soll sein Ziel gewesen sein, die junge Frau zu vergewaltigen und im Anschluss zu töten. Seine Ex-Freundin konnte zunächst fliehen, der 32-Jährige soll sie jedoch verfolgt und schon auf der Straße Schüsse auf sie abgefeuert haben – wenig später auch aus kurzer Distanz in der Nähe eines Blumenladens. Die Frau erlitt insgesamt vier Schussverletzungen im Kopf-, Hals-, Brust, und Schulterbereich. Trotz umgehend eingeleiteter Rettungsmaßnahmen starb die Frau später im Lukaskrankenhaus. Nach der Tat soll sich der Angeklagte auf die in der Nähe des Blumenladens gelegenen Bahngleise gelegt haben, wo er von einem Güterzug erfasst und schwer verletzt wurde. Doch nicht nur wegen des Mordes am 26. April muss sich der Verdächtige ab dem 30. Oktober verantworten, sondern auch wegen zwei weiteren Taten. So soll er versucht haben, seine Ex-Freundin, die zu diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Freund hatte, am Nachmittag des 1. Januar 2019 in seiner Wohnung zu
vergewaltigen.

Auch eine Tat am 12. Juli 2016 wird dem Meerbuscher vorgeworfen. Damals soll er seine damalige Lebensgefährtin – dabei handelte es sich nicht um das spätere Mordopfer – in das Badezimmer seiner Wohnung gezerrt, die Tür verschlossen und sie zu sexuellen Handlungen gezwungen haben – mit der Drohung, sie zu vergewaltigen. Ein entscheidendes Puzzleteil in der Hauptverhandlung könnten die am Tatort gesicherten DNA-Spuren sein. Diese könnten laut Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zugeordnet werden.

In der Verhandlung soll auch
ein Psychologe aussagen

Zu der Tat habe sich der Meerbuscher, der sich bei seinem Suizidversuch schwerste Verletzungen zuzog, noch nicht geäußert. Allerdings habe er mittlerweile mit einem Psychologen gesprochen, der in der Hauptverhandlung als Sachverständiger aussagen soll. In dem Gespräch sei es aber lediglich um den persönlichen Werdegang des Angeklagten und nicht um die Tat gegangen.