Sanierung in Neuss Deshalb ist das Rathaus komplett eingerüstet

Neuss · Die Stadtverwaltung gibt einen Einblick in die aktuellen Maßnahmen und legt auch einen Zeitplan vor.

Bürgermeister Reiner Breuer vor dem eingerüsteten Rathaus. 

Foto: Stadt Neuss

(Red) Aktuell sind Haupthaus und angrenzende Gebäudeteile des Rathauses eingerüstet. Das Gebäude aus Anfang der 1950er Jahre wird einer energetischen Sanierung unterzogen. Die Maßnahmen werden bis Sommer 2023 dauern. Das Rathaus soll zum Schützenfest wieder ohne Baugerüst erscheinen, teilt de für die Sanierung zuständige Gebäudemanagement Neuss Service GmbH mit.

Zunächst wird das Schieferdach saniert. Wegen irreparabler Schäden an der Schiefereindeckung wird sie erneuert. Dabei wird das in Teilbereichen marode Holztragwerk des Daches kontrolliert und ausgetauscht. Ebenfalls erneuert wird das Entwässerungssystem. Die Natursteinbalustrade und der Uhrenturm werden saniert. Die Uhren, inklusiv Zifferblätter, Zeiger und Stahlgestelle werden generalüberholt. Die rückwärtige Klinkerfassade wird neu verfugt und das hofseitige Flachdach (Polizei) neu eingedeckt. Dachausstiege werden erneuert, Laufstege und Trittstufen eingerichtet. Auch im rückwärtig und von außen nicht einsehbaren Bereich des Rathausinnenhofes wird saniert: SDie oberste Geschossdecke wird mit einer Dämmung ertüchtigt, um das Rathaus energetisch effizienter zu machen und Energie einzusparen.

Eine weiterer wichtiger Schritt zur Energieeinsparung, ist die energetische Sanierung der Kastenfenster. Sie werden ausgetauscht. Neben der nicht mehr den heutigen Ansprüchen entsprechenden Verglasung besitzen die Fenster keine Dichtebene, welches sich bauphysikalisch, als auch in der Lärmübertragung der Geräuschkulisse vom Markt erheblich bemerkbar macht.

Dass während der gesamten Zeit stehende Gerüst dient als Dachfanggerüst, um die Arbeiten auf dem Dach zu sichern. Arbeiten an der Fassade finden marktseitig nicht statt. Wegen der Enge und der vor dem Rathaus vorbeifahrenden Rheinbahn wird das Haupthaus ebenerdig verkleidet, so das ein Heraustreten aus den Arkaden auf die Gleise vermieden wird. Dies ist eine Auflage des Arbeitsschutzes und der Rheinbahn, um Passanten und ÖPNV zu schützen.

(NGZ)