Vorfälle in Neusser Klinik Brandstiftung: Patient aus dem „Alexius“ steht vor Gericht
Neuss/Düsseldorf. · Ein 32-Jähriger soll Kopfkissen und Bettdecke angezündet haben.
Zwei Patienten des St.-Alexius-/St.-Josef-Krankenhauses müssen sich ab Montag, 17. Juni, in zwei Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Es geht um schwere Brandstiftung und versuchten Totschlag.
Einem 32-Jährigen aus Grevenbroich wird vorgeworfen, im Dezember vergangenen Jahres Feuer in der psychiatrischen Station gelegt zu haben. Der Mann soll das Kopfkissen und die Bettdecke in seinem Zimmer angezündet haben. Der Brand schwelte nur und breitete sich nicht aus. Rauch zog aber schnell in die umliegenden Stationen. Die Feuerwehr musste die betroffene Station und eine angrenzende, in der Suchtpatienten stationär betreut werden, evakuieren, 90 Personen wurden von Notärzten vorsorglich untersucht. Der Verdacht auf eine Rauchvergiftung erhärtete sich allerdings nicht. Verletzt wurde niemand.
Verdächtiger musste nach
Brand besonders betreut werden
Es war bislang der größte Brandeinsatz am fusionierten St.-Alexius-/St.-Josef-Krankenhaus. Fünf Löschzüge der Feuerwehr waren im Einsatz. Der mutmaßliche Feuerleger musste nach dem Brand besonders betreut werden. Laut einem der Chefärzte ist ersehr ängstlich. Die Anklage geht bei ihm von einem Zustand der Schuldunfähigkeit aus. Während der Tat soll der Mann unter dem Einfluss einer drogenindizierten Psychose gestanden haben. Geplant sind vier Verhandlungstermine. Ein Urteil soll am 15. Juli ergehen.
Der zweite Fall, der nun vor dem Landgericht verhandelt wird, ereignete sich nur wenige Wochen später. Am 4. Januar soll eine 35-Jährige aus Neuss versucht haben, eine andere Patientin zu töten. Laut Anklage hat sie die Frau, mit der sie das Zimmer teilte, im Zustand paranoider Schizophrenie mit beiden Händen am Hals gepackt und gewürgt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Neusserin die Absicht hatte, ihre Zimmergenossin damit zu töten. Dieser gelang es allerdings die Rufanlage zu drücken und so die Pflegekräfte zu alarmieren. Das Krankenhauspersonal konnte die 35-Jährige von ihrem röchelnden Opfer trennen.
In beiden Fällen will das Gericht klären, ob – sollte die Schuld der Angeklagten festgestellt werden – eine Unterbringung in Sicherheitsverwahrung erfolgen muss. Die beiden müssten dann von der Neusser Klinik in eine forensische Psychiatrie für Straftäter wechseln.