Lebenssituation im Rhein-Kreis Neuss Befragungen zum Mikrozensus starten

Rhein-Kreis · Das Statistische Landesamt stellt die Lebenssituation in NRW auf den Prüfstand. Im kommenden Jahr werden 80.000 Haushalte befragt – unter anderem im Rhein-Kreis. Wer davon betroffen ist und was die Haushalte erwartet.

Im Rhein-Kreis Neuss werden knapp 3000 Haushalte in den kommenden zwölf Monaten im Rahmen des Mikrozensus 2024 befragt.

Foto: dpa/Edith Geuppert

(jus) Unter welchen Bedingungen leben die Menschen in Nordrhein-Westfalen? Dieser Frage geht das Statistische Landesamt NRW in den kommenden Monaten nach – und zwar für den Mikrozensus. Im Rahmen dieser „kleinen Volkszählung“ werden jährlich rund 810.000 Personen in etwa 380.000 Haushalten zu ihrer Lebenssituation befragt. Auch im Rhein-Kreis Neuss gehen aktuell wieder Briefe an die ausgewählten Haushalte raus. Doch wer ist davon betroffen? Und welche Fragen werden gestellt? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Was ist der Zweck der Befragung? Der Mikrozensus stellt den Verwaltungen, der Wissenschaft und einer breiten Öffentlichkeit Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit. Dem Landesamt zufolge tragen diese Informationen dazu bei, die Situation der Haushalte besser zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern.

Welche Haushalte werden befragt? Im Rhein-Kreis Neuss werden in den kommenden zwölf Monaten insgesamt 333 Bezirke aufgesucht, davon 125 in der Stadt Neuss. In jedem Bezirk werden durchschnittlich neun Haushalte befragt. Somit erhalten im Januar beispielsweise 108 Neusser Haushalte Post. Welche das sind, entscheidet ein mathematisches Zufallsverfahren. Die Haushalte, die in den „ausgelosten“ Gebäuden beziehungsweise Straßen wohnen, werden schriftlich vom Landesamt informiert.

Wie läuft die Befragung ab? Die Fragen können entweder im persönlichen – telefonischen – Interview, in einer Online-Befragung oder auf einem Papierbogen, der postalisch eingesandt wird, beantwortet werden. Für die persönliche Befragung stellt das Landesamt 170 geschulte ein.

Muss man an der Befragung teilnehmen? Die Auskunft ist verpflichtend. Der Hintergrund: Würden nicht alle Personen antworten, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten. Damit wäre das Ziel des Mikrozensus – ein Querschnitt der Bevölkerung abzubilden – verfehlt.

Welche Fragen werden gestellt? Der Mikrozensus widmet sich mehreren Themenbereichen. Unter anderem geht es um die Schulbildung, den Job, das Einkommen oder Ausgaben für beispielsweise Miete und Lebenshaltungskosten. Doch auch persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand und Staatsangehörigkeit werden abgefragt.

(jus)