Raser-Prozess um Neusser Opfer Angeklagter gibt an, sich für die Fahrt zu schämen
Rhein-Kreis/Stuttgart. · Der Angeklagte machte eine Erklärung zum tödlichen Unfall von Stuttgart.
Im Prozess um den mutmaßlichen Todesfahrer von Stuttgart, dem vorgeworfen wird, für den Tod von Riccaro K. aus Kaarst (25) und seiner Freundin (22) verantwortlich zu sein, hat es am Dienstag eine erste Erklärung des Angeklagten gegeben. Diese ließ er von seinem Verteidiger verlesen. Wie die „Stuttgarter Nachrichten“ aus dem Gerichtssaal berichteten, habe der Angeklagte nach eigenen Angaben dem Drang nicht widerstehen könne, aufs Gaspedal des 550 PS starken Jaguar zu drücken. „Wenn ich heute die Videos der Fahrt sehe, schäme ich mich und bereue sehr, dass ich das Auto überhaupt ausgeliehen habe“, wird der wegen Mordes angeklagte 20-Jährige zitiert.
Nach dem Unfall habe er bemerkt, dass es eine Kollision mit einem anderen Auto gegeben habe. An den Unfall könne er sich nur noch verschwommen erinnern. Am Nachmittag wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Vorsitzende Richterin begründete das damit, dass der Angeklagte Angaben zu seinen Lebensumständen machen werde, aber nicht zum Tatvorwurf.
Seit dem 11. September muss sich der Azubi vor der Jugendstrafkammer wegen zweifachen Mordes verantworten. Bei seiner Fahrt mit dem gemieteten Jaguar kurz vor Mitternacht verlor er mit 168 Stundenkilometern in der City die Kontrolle über das Auto und knallte in den Kleinwagen von Riccardo. Für die beiden Insassen kam jede Hilfe zu spät. Vor rund vier Jahren lernten sich Riccardo und seine Freundin kennen. Als der studierte Tourismus-Manager die Möglichkeit bekam, in einem Stuttgarter Kino als Theaterleiter zu arbeiten, ergriff er die Chance. Das Paar zog nach Stuttgart. „Kein Urteil dieser Welt bringt uns unseren Sohn zurück“, hatte der Vater vor Prozessbeginn gesagt. Die Strafe könnte allerdings niedriger ausfallen als zunächst erwartet. Denn nach Informationen des Kölner „Express“ und des „Kölner Stadt-Anzeiger“ empfiehlt ein Gutachter, das Jugendstrafrecht anzuwenden. jasi