Schützen aus Neuss kämpfen um Erstattung Betrüger räumen Jägerzug-Konto leer - 17.000 Euro weg
Neuss · Betrüger haben das Online-Konto des Jägerzugs Greenhorn gehackt und fast 17.000 Euro erbeutet. Die Schützen wollen ihr Geld von der Bank comdirect zurück. Bislang ohne Erfolg.
Kurz vor Schützenfest und die Zugkasse ist leer, das gibt Stress. Der Jägerzug Greenhorn erlebt in diesen Tagen genau das – und zwar offensichtlich unverschuldet. Die stolze Summe von fast 17 000 Euro ist weg, weil sich offenbar Hacker Zugriff auf das Konto des Zuges bei der Online-Bank comdirect verschafft haben. Das war bereits am 14. Mai, seitdem kämpfen zwei Zugmitglieder, die das Konto für den Zug führen, darum, dass die Bank das Guthaben, das nicht nur fürs Schützenfest, sondern auch für weitere Zugaktivitäten eigens angespart wurde, erstattet. Bislang allerdings ohne Erfolg.
Dabei haben die Kontoinhaber eigentlich alles richtig gemacht: Am 14. Mai bemerkten die Schützen, dass innerhalb kurzer Zeit von ihrem Girokonto insgesamt 34 Überweisungen zu je 499 Euro, summa 16 966 Euro, getätigt wurden. Aufmerksam wurden die beiden, weil sie SMS-TANs erreichten, obwohl niemand Vorgänge für das gemeinsame Konto ausgelöst hatte.
Die Kontoinhaber informierten unmittelbar comdirect und erstatteten bei der Polizei Strafanzeige. Damit handelten sie genau so, wie die Bank in solchen Fällen empfiehlt. Zunächst sah es auch so aus, als würden die Schützen ihr Geld noch rechtzeitig vor dem Schützenfest zurückbekommen: Am 24. Mai bestätigte comdirect den Eingang der Strafanzeige und erklärte, dass Überweisungsrückrufe bei der Empfängerbank wegen Betrugs veranlasst worden seien. Die nächste Nachricht der Bank jedoch ließ Böses erahnen: Am 21. Juni teilte comdirect mit, dass die Überweisungsrückrufe erfolglos geblieben seien und die Geschädigten sich selbst darum kümmern müssten, bei den Empfängern des Geldes eine Erstattung geltend zu machen beziehungsweise straf- oder zivilrechtlich entsprechende Schritte einzuleiten. Das allerdings ist in solchen Betrugsfällen aussichtslos.
Eine Anwaltskanzlei
wurde eingeschaltet
Seitdem versuchen die Schützen, die Bank zum Einlenken zu bewegen und ihr Geld zurückzubekommen, schließlich sind sie sich keiner Schuld bewusst und schließen aus, den Betrügern durch fahrlässiges Verhalten Zugriff auf das Konto ermöglicht zu haben. Eine Anwaltskanzlei wurde eingeschaltet, trotzdem reagierte die comdirect zunächst nicht auf ein entsprechendes Schreiben.
Auf Anfrage der Redaktion erklärte eine Sprecherin der comdirect, dass die Bank zu einzelnen Kundenbeziehungen keine Auskunft geben könne. Und weiter: „Wir sensibilisieren unsere Kunden, wachsam, aufmerksam und generell misstrauisch zu sein, und bei Verdachtsfällen umgehend die örtlichen Behörden zu informieren.“ Die Antwort dürfte bei den „Greenhorn“-Mitgliedern Fragezeichen auslösen, schließlich haben sie genau das getan.
Wenig erhellend blieb auch die Nachfrage, wie das Verhalten der Bank zum „Bei-uns-sind-Sie-Sicher-Versprechen“ passt, mit dem comdirect wirbt: „Das ,Bei-uns-sind-Sie-sicher-Versprechen’ der comdirect greift bei unrechtmäßigen Transaktionen, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Kunden herbeigeführt wurde. Die Kunden müssen uns sowie die Polizei sofort über einen entstandenen Schaden informieren und bei der Aufklärung unterstützen. Jeder Schadensfall wird bei der comdirect individuell geprüft“, antwortet die Sprecherin der Bank. Ginge es danach, müsste, so sieht es der Jägerzug, das Geld eigentlich längst erstattet sein. Ist er aber nicht.
Bank will etwaige technische Hintergründe checken
Allerdings hat comdirect inzwischen offenbar zumindest mit der genaueren Prüfung des Vorgangs begonnen, darauf lässt ein Anruf bei einem der Kontoinhaber in den vergangenen Tagen schließen. Die Bank will nun offenbar die möglichen technischen Hintergründe des Betruges checken. Die Schützen hoffen, dass danach in absehbarer Zeit endlich ihr angespartes Zugvermögen erstattet wird.
Verbraucherschützer und Juristen weisen darauf hin, dass Banken ihren Kunden Beträge, die durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge abhandenkommen, nach geltendem Recht unverzüglich erstatten müssen. Wichtig ist es, im Schadensfall schnell zu handeln, also das Geldinstitut zu kontaktieren, um Konten und Karten sperren zu lassen. Außerdem sollte Anzeige erstattet werden – wie im Fall von „Greenhorn“ geschehen. Die Erstattung könne nur verweigert werden, wenn Bankkunden in betrügerischer Absicht oder grob fahrlässig gehandelt haben, was die Banken im Zweifel auch vor Gericht nachweisen müssen.
Viele Banken, so die Erfahrung, sähen die Schuld erst einmal bei ihren Kunden. Besonders bei größeren Summern wird geraten, einen Anwalt hinzuziehen und sich nicht mit ablehnenden Schreiben oder Kulanzangeboten, bei denen nur ein Teil des Schadens erstattet würde, abzufinden. Wie sich comdirect letztlich im Fall der Neusser Schützen verhalten wird, ist derzeit noch offen.