So kann im Krankheitsfall trotzdem gewählt werden

Neuss. 25 410 Neusser haben sich im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahl für die Briefwahl entschieden (Stand gestern). Das teilte eine Rathaussprecherin mit. Die Frist für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt endete gestern um 18 Uhr.

Die übrigen Wahlberechtigten wählen somit den klassischen Gang zur Urne.

Aber was ist, wenn man plötzlich erkrankt und nicht zum Wahllokal gehen kann? In diesem Fall können die Unterlagen am morgigen Sonntag noch bis 15 Uhr beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Vorgelegt werden müssen ein Wahlantrag (unterschrieben vom Wahlberechtigten), eine formlose schriftliche Vollmacht über den Empfang sowie ein ärztliches Attest. Die Unterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr dem Wahlamt wieder vorliegen. Die Räumlichkeiten der Briefwahlvorstände, die sich im Rathaus befinden, sind barrierefrei erreichbar. Von den 91 Urnenwahllokalen sind 78 behindertengerecht.

Aber was passiert mit verlorenen Wahlscheinen? Diese werden nach Angaben der Stadt nicht ersetzt. Nur wenn glaubhaft versichert werde, dass der Wahlschein nicht zugestellt wurde, kann bis heute um 12 Uhr, ein neuer beantragt werden.

Wer die vorläufigen Wahlergebnisse einsehen möchte, kann dies morgen ab 18 Uhr auf der Internetseite der Stadt tun. jasi