Streit um Straßenmusiker
Musiker beschallen im Sommer fast täglich die City. Nicht allen gefällt das.
Neuss. Kaum steigen die Temperaturen, erklingt in der Innenstadt Musik. Fast täglich zeigen mobile Künstler zum Beispiel auf dem Neusser Markt ihre Fähigkeiten an der Drehorgel, Gitarre oder Blockflöte. Ob Schüler, Studenten oder ausländische Profis — sie alle wollen ihr Publikum unterhalten und den ein oder anderen Euro verdienen.
Verboten ist Straßenmusik nicht. Aber laut Landes-Immissionsgesetz dürfen dadurch unbeteiligte Personen — Passanten, Wirte, Einzelhändler — nicht belästigt werden. Dass dies trotzdem ab und zu in Neuss der Fall ist, weiß Christoph Napp-Saarbourg, Inhaber der Einhornapotheke am Büchel und Vorsitzender der Zukunftsinitiative Neuss (ZIN).
„Es spricht nichts dagegen, dass Musiker durch die Stadt ziehen oder 30 Minuten an einem Ort spielen. Aber wenn sie dann immer nur 50 Meter weitergehen und das gleiche Lied anstimmen, hält man es als Einzelhändler nicht aus“, sagt er. Es sei ein Unterschied, ob Passanten an den Musikern vorbeilaufen oder Verkäufer im Laden nicht mehr ihr eigenes Wort verstünden.
Von Seiten der Stadt müssen die mobilen Künstler indes keine Verbote fürchten. „Die Straßenmusiker gehören zum Bild einer lebendigen Stadt“, sagt Jürgen Schmitz, stellvertretender Abteilungsleiter des Ordnungsamts.
Weniger als zehn Beschwerden gingen pro Jahr bei der Stadt ein. Zudem sei der Kommunale Servicedienst (KSD) stets in der Innenstadt unterwegs und weise die Musiker auf die gültige 30-Minuten-Regel hin.
„Sie empfehlen den Musikern, den Standort zu wechseln. Erst wenn sich jemand weigert, kann ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro ausgesprochen werden. Das kommt aber so gut wie nie vor“, sagt er. Eher würde ein Platzverweis erteilt. Meist würden sich die Straßenmusiker sowieso Orte aussuchen, an denen sie Publikum antreffen und sich Geldspenden erhoffen.
„Entscheidend ist immer die Lautstärke“, sagt Schmitz. Ein Schlagzeug darf in der Innenstadt nicht aufgebaut werden. Auch der Einsatz von Verstärkern ist untersagt. Ansonsten macht die Stadt keine Einschränkungen. Auch Kinder können musizieren, solange sie ihre Kunst nicht aus gewerblichen Gründen betreiben. Denn dann greift das Jugendarbeitsschutzgesetz.