Trennungsdrama: 15-Jähriger ersticht seine Freundin

Entsetzen in Grevenbroich: Eltern des Schülers bekamen von der Bluttat im Partykeller nichts mit. BILDER vom TATORT

<strong>Grevenbroich. Sie waren erst seit wenigen Wochen ein Paar. Doch weil eine 15-jährige Schülerin aus Grevenbroich mit ihrem gleichaltrigen Freund Schluss machen wollte, stach dieser am Sonntagabend viermal auf seine Freundin ein. Die Verletzungen, die er dem Mädchen zufügte, waren so schwer, dass der Notarzt die junge Frau nicht mehr retten konnte. Laut Polizei hat der Schüler gestanden, die Freundin aus Eifersucht erstochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach erwirkte Haftbefehl wegen Mordes, der Schüler sitzt in U-Haft.

Kennen gelernt haben sich die beiden Jugendlichen vor zwei Jahren auf einer Kirmes. Schon damals schwärmte der Grevenbroicher für das hübsche, dunkelhaarige Mädchen aus der Nachbarschaft. Zusammen waren sie erst seit drei Wochen, erzählt eine Klassenkameradin. Bereits am Samstag hätten sich beide wegen einer Party gestritten, auf die der Hauptschüler nicht eingeladen worden war.

Jugendstrafe: Das Jugendstrafrecht greift bei Tätern über 14 und unter 22 Jahren. Bei über 18-Jährigen entscheidet das Gericht im Einzelfall, ob es nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht urteilt. Bei der Strafbemessung steht in der Regel nicht die Tat, sondern die Persönlichkeit des Täters im Vordergrund.

Mord: Beim Tatbestand "Mord" liegt im Jugendstrafrecht das Strafmaß immer bei der Höchststrafe von zehn Jahren Haft. Eine Strafminderung ist nur dann möglich, wenn der Täter vermindert schuldfähig war. acs