Wird das Flutgebiet vergrößert?

Der Deichverband lässt mit einem Gutachten die Überflutungsflächen bestimmen. Wird das Gebiet größer, müssen mehr Grundstücksbesitzer zahlen.

Foto: Linda Hammer

Dormagen. Nachdem der Deichverband Dormagen/Zons in den vergangenen Monaten auch die Stadt, die Post und die Telekom zur Kasse gebeten hat und nun Gebühren für deren technische Anlagen wie Verteilerkästen, Strommasten, Laternen und Straßen im Verbandsgebiet verlangen will, könnte nun bald auch auf private Grundstücksbesitzer eine finanzielle Mehrbelastung zukommen. Denn der Deichverband will ein Gutachten in Auftrag geben, das überprüfen soll, wie weit die Überflutungs-Gebiete in Dormagen reichen. Falls das Verbandsgebiet, das zurzeit rund 5000 Zwangsmitglieder in Stürzelberg, Zons, Rheinfeld und Dormagen-Mitte umfasst, größer wird, rechnet Deichgräf Joachim Fischer „dann natürlich auch mit mehr Einnahmen“, wie er sagt.

Der Punkt 11 auf der Tagesordnung der 32. Erbentagssitzung am Donnerstag, 28. September, ab 17.15 Uhr im Feuerwehr-Gerätehaus Zons klingt unscheinbar: „Beschluss Gutachten zur Bestimmung der Überflutungsflächen“. Dahinter verbirgt sich eine mögliche Erweiterung des Verbandsgebiets. Bisher scheiterten solche Versuche an der Rechtslage und daran, dass wissenschaftlich nachgewiesen werden muss, dass Grundbesitzer direkt durch den Deich geschützt werden. „Das Gutachten soll feststellen, ob unsere Fläche, die wir als Einzugsgebiet haben, noch stimmt“, erklärt Joachim Fischer, seit April Deichgräf. Die Überflutungsgebiets-Prüfung von Dormagen würden Experten einer Hochschule übernehmen.

Fischers Vor-Vorgänger, Eduard Breimann, hatte zuletzt bei einem VHS-Vortrag auf die große Bedeutung einer intakten Deichanlage hingewiesen und Fotos vom großen Hochwasser 1926, das Teile von Rheinfeld und Zons überschwemmt hatte, gezeigt.

Wie teuer genau die nötige Sanierung des maroden rund 13 Kilometer langen Deichs auf Dormagener Gebiet werden wird — letzte Schätzungen lagen bei 50 bis 60 Millionen Euro, von denen das Land idealerweise 80 Prozent übernehmen würde —, steht bald fest: In der Erbentagssitzung am 28. September, die öffentlich ist und in deren Vorfeld Bürger ab 17 Uhr Fragen stellen können, wird es auch um die Genehmigungsplanung gehen, die Anfang Oktober bei der Bezirksregierung eingereicht werden soll. Die Planer der Arbeitsgemeinschaft Hahn-Bender/Patt stellen dem Erbentag und interessierten Zuhörern die Planung noch einmal dar. Daraus ergibt sich dann auch die Gesamtsumme der Sanierung.

„Ich weiß die genaue Summe noch nicht“, erklärt Deichgräf Fischer. In der Erbentagssitzung Ende September soll die Genehmigungsplanung dann auf den Weg gebracht werden. „Dann ist hoffentlich auch dieser Abschnitt abgeschlossen. Danach erfolgen die Auslegung und die Beteiligung der Öffentlichkeit“, rechnet Joachim Fischer nicht mit einem Abschluss des Planungsverfahrens schneller als in eineinhalb Jahren, also Anfang 2019 frühestens. Erst danach wird die Bauphase beginnen.