Gerichtprozess Rohrreiniger auf Spielplätzen verstreut - Muss Täter in die Psychiatrie?
Kinderlärm soll einen 53-Jährigen genervt haben, deshalb streute er ätzenden Rohrreiniger aus, vier Kinder wurden verletzt. Ein Gericht soll entscheiden, ob er nun in die Psychiatrie muss.
Aachen. Ein 53-jähriger Mann hat gestanden, ätzenden Rohrreiniger auf Spielplätze in Aachen ausgestreut zu haben, mit dem im Sommer 2017 vier kleine Kinder verletzt wurden. Er habe zu keiner Zeit jemanden verletzten oder töten wollen, ließ der 53-Jährige beim Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Landgericht Aachen durch seinen Anwalt erklären. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten versuchten Mord in fünf Fällen vor.
Der 53-Jährige habe im Sommer 2016 drei Mal auf dem Spielplatz gegenüber seiner Wohnung und an zwei Grillhütten das ätzende Granulat ausgestreut, stellte die Staatsanwaltschaft fest. In allen Fällen habe er die Arg- und Wehrlosigkeit der Kinder ausgenutzt.
Der 53-Jährige fühlte sich nach eigenen Angaben durch seine Nachbarn und durch Kinder, die in seiner wahrscheinlich kranken Wahrnehmung immer wieder seinen Namen riefen, drangsaliert. Er habe erreichen wollen, dass „die Leute wegblieben“.
Nach einem ersten Gutachten ist der Mann psychisch krank und schuldunfähig. Das Gericht muss in dem sogenannten Sicherungsverfahren entscheiden, ob er in eine geschlossene Psychiatrie kommt.
Die Serie der Rohrreiniger-Attacken auf Spielplätzen hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Die Ermittler kamen dem Mann mit einer Fotofalle auf die Spur. dpa