Bürgerbeschwerde abgelehnt: Alarmanlage darf alarmieren
Verwaltung sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.
Haßlinghausen. Mit einem einstimmigen Beschluss wies der Beschwerdeausschuss des Stadtrates in seiner letzten Sitzung die Eingabe einer Bürgerin zurück, die sich über eine Lärmbelästigung durch die Alarmanlage der Shell-Tankstelle in der Mittelstraße beschwert hatte.
Wie Thomas Mai, Leiter des städtischen Sachgebietes Sicherheit und Ordnung, erläuterte, beschäftigt das Thema die Verwaltung schon etwa seit einem Jahr. Dabei habe es nur einen einzigen Fehlalarm gegeben. D
ie kritisierten Mehrfachauslösungen der Alarmanlage seien technisch bedingt und unvermeidbar. Seit acht Monaten habe es keinen Alarm mehr gegeben, daher gebe es keinen Handlungsbedarf, sagte Thomas Mai.
Dem schloss sich Wolfgang Bammel (SPD) unmittelbar an, bevor sein Parteikollege Markus Gronemeyer in einer persönlichen Stellungnahme deutliche Worte fand. „Die Beschwerdeführerin macht aus einer kleinen Sache so ein Bohei“, sagte er. Zudem schicke sie die Verwaltung und den Ausschuss vor, statt die Angelegenheit selbst zu regeln, kritisierte er die Eingabe.
Warum Fachbereichsleiter Rainer Kaschel zu dem Thema mit Hinweis auf personalrechtliche Fragen noch eine nichtöffentliche Diskussion beantragte, wurde in der öffentlichen Sitzung nicht erkennbar. wow