Förderung Gehörlosenberatung: Finanzierung ist sicher
EN-Kreis. · Ob im Videochat oder als persönliche Begleitung: Die Gehörlosenberatung nimmt eine wichtige Funktion für Betroffene ein. Vom EN-Kreis wird sie deshalb auch in Zukunft gefördert.
Sich umfassend informieren und dann eine eigene Entscheidung treffen – was für die meisten Menschen selbstverständlich ist, stellt Gehörlose in vielen Lebenslagen vor Herausforderungen. Um sie dabei zu unterstützen, übernimmt der Ennepe-Ruhr-Kreis für weitere drei Jahre die Betriebskosten der Beratungsstelle für Hörgeschädigte und Gehörlose in Witten.
Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, Probleme in der Schule, Ärger mit dem Vermieter oder Post vom Amt, die schwer zu verstehen ist: Es sind solche Alltagssituationen, die für gehörlose Menschen ohne Hilfe kaum zu meistern sind. Entsprechend groß ist die Bandbreite der Themen, mit denen sich Betroffene an die Beratungsstelle wenden, die vom Paritätischen Förderverein für soziale Arbeit betrieben wird.
„Manchmal geht es nur um eine Terminvereinbarung mit einem Handwerker, die per Gebärdensprache nun mal nicht möglich ist“, weiß Jan-Philipp Krawinkel, Kreisgruppengeschäftsführer des Paritätischen im Ennepe-Ruhr-Kreis. „Oft muss die Sozialpädagogin in der Beratungsstelle Hintergrundwissen vermitteln, damit Zusammenhänge verständlich werden. Und dann kommt Gesprächsbedarf in persönlichen Krisen hinzu, wie sie auch jeden Menschen ohne Beeinträchtigung treffen können.“ So haben sich 2019 insgesamt 189 gehörlose und schwerhörige Menschen aus dem Kreisgebiet an die Beratungsstelle gewandt. Die Sozialpädagogin beriet sie in 964 Fällen persönlich und begleitete sie zu 163 Außenterminen, zusätzlich gab es 560 Videochats. Rund 3000 Anliegen wurden per E-Mail oder SMS bearbeitet.
„Die Beratungsstelle leistet wichtige Arbeit, indem sie die Teilhabechancen und das Selbsthilfepotenzial der Gehörlosen erheblich verbessert“, ist Astrid Hinterthür, Fachbereichsleiterin Soziales und Gesundheit beim Kreis, überzeugt. Zudem unterstützt die Einrichtung Ämter wie beispielsweise das Jobcenter EN im Umgang mit Gehörlosen, nimmt für sie Kontakt auf, erklärt Verhaltensweisen und bietet auch Schulungen zum Krankheitsbild Gehörlosigkeit an.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis unterstützt die Gehörlosenberatung bereits seit 2008. Seit 2015 trägt er auch die Kosten, die durch den Wegfall der Anschubfinanzierung durch die Aktion Mensch kompensiert werden mussten. Damit die Beratungsstelle Betroffenen auch künftig helfen kann, hat der Kreistag einer neuen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für die nächsten drei Jahre zugestimmt. Diese sieht eine Förderung in Höhe von 60 000 Euro für 2021, 61 000 Euro für 2022 und 62 000 Euro für 2023 vor.