„Mein Ticket“: Jetzt alte Karten umtauschen
Der neue Monatsfahrschein löst das Sozialticket ab. Der Preis bleibt zunächst unverändert.
EN-Kreis. Der bisher unter der Bezeichnung Sozialticket bekannte Monatsfahrschein für Busse und Bahnen im VRR heißt seit Anfang des Jahres „Mein Ticket“. Nicht nur der Name ist neu, auch der Geltungsbereich: Er wurde von der Preisstufe A auf den gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis ausgeweitet. Zunächst bleibt auch der Preis mit 29,90 Euro gleich. Er wird aber künftig an der jährlichen Anpassung des VRR teilnehmen.
Jetzt weist das Jobcenter EN darauf hin, dass alle vor dem 1. Januar 2013 ausgegebenen Sozialtickets ab dem 1. April ungültig sind und deshalb rechtzeitig umgetauscht werden müssen.
Anspruch auf das Angebot haben Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Empfänger von Sozialhilfe oder Wohngeld, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie junge Erwachsene, die wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt erhalten. Im Jahr 2012 wurden von den Verkehrsunternehmen kreisweit rund 15 900 Sozialtickets verkauft.
Interessierte müssen sich zunächst bei dem Amt, von dem sie finanziell unterstützt werden, einen Berechtigungsausweis abholen. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter EN der Ansprechpartner. Die zum Ticket gehörenden Monatswertmarken gibt es dann unter Vorlage des Ausweises bei den Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen. Berechtigungsausweis und Wertmarke sind nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis gültig und nicht übertragbar.
Bei der Vorstellung der Änderung im Verkehrsausschuss des Kreises wurde kritisiert, dass der verbilligte Monatsfahrschein bisher verhältnismäßig wenig genutzt wird. Von den 41 038 Anspruchsberechtigten im Kreisgebiet im Jahr 2011 wurden durchschnittlich nur 1116 Tickets in Anspruch genommen. Die Kreisverwaltung erwartet aber, dass die Nachfrage wegen der erweiterten Gültigkeit zunehmen wird.