Neues Merkblatt für Osterfeuer
Voraussetzungen und Auflagen wurden neu geregelt.
Sprockhövel. Das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Sprockhövel hat ein neues Merkblatt mit Hinweisen zum Abbrennen von Osterfeuern erarbeitet. Darin heißt es unter anderem, dass Osterfeuer als Brauchtumsfeuer öffentlich und für jedermann zugänglich sein müssen. Geregelt ist auch, was genau verbrannt werden darf und was verboten ist. Auch die erlaubten Brennzeiten sind genau festgelegt.
Alle für das Jahr 2012 geplanten Osterfeuer müssen bis spätestens zum 30. März schriftlich beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angemeldet werden. Dafür gibt es einen speziellen Anzeigebogen, der komplett ausgefüllt werden muss. In der Anmeldung müssen unter anderem zwei verantwortliche Personen benannt werden.
Merkblatt und Formular sind in den Bürgerbüros in Haßlinghausen und Niedersprockhövel sowie an der Information im Rathaus erhältlich und können außerdem im Internet auf der Seite der Stadt heruntergeladen werden. wow